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Benachrichtigung.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 29. April. Die neu aufzunehmenden Schüler haben sich an dem genannten Tage um 8 Uhr, mit Schreibmaterialien versehen, in dem Konferenz- zimmer zur Prüfung einzufinden. Bei der Anmeldung, welche ich wo möglich schon in den Ferien zu machen bitte, und zu deren Entgegennahme ich an jedem Tage von 11— 12 Uhr in meiner Wohnung bereit sein werde, sind die Abgangszeugnisse von den früher besuchten Schulen, ein Geburts- und Impfschein und, wenn der Aufzunehmende das 12. Lebensjahr vollendet hat, auch ein Zeugniss über erfolgte Wiederimpfung vorzulegen. Für die Aufnahme in die letzte Vorklasse, für welehe Vorkenntnisse weder nöthig noch wünschenswerth sind, ist das vollendete sechste, für Aufnahme in die Sexta neben den aus dem Programme ersichtlichen Kenntnissen das vollendete 9. Lebensjahr Bedingung. Auswärtigen werde ich gern gute Pensionen nachweisen und bemerke, dass die Wahl derselben meiner vorherigen Zustimmung bedarf.
Dr. Kiessler, Direktor.


