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§ 4. Altenmünster als Münster zum Hagen und die Propstei Lorsch.
Nach dem Jahre 1238 bezw. c. 1280 verschwindet der Name Altenmünster auf lange Zeit in der Oberlieferung, und als er dann wieder auftaucht, scheint er tatsächlich nicht mehr die Klosteranlage südöstlich vom Seehof, sondern die direkt östlich von dem Klosterbezirk auf der Kreuzwiese gelegene Ansiedlung zu be- zeichnen, die wir als Grabkirche des Königs Ludwig d. D. bezw. als Nonnen- kloster mit Hospital angesprochen haben. Diese späte Uberlieferung bildete aber im Verein mit den Ausgrabungen Koflers und den Feststellungen Frohnhäusers aus den Lorscher Seeprozeßakten den Anlaß, daß von Schenk überhaupt den ursprüng- lichen Sitz des Klosters Altenmünster auf die Kreuzwiese verlegte und diese An- nahme mit einer Reihe von Gründen zu beweisen suchteé6). Da ich diese Ansicht in den vorstehenden Ausführungen nur gelegentlich streifen konnte, so muß ich sie um ihrer Bedeutung willen hier im Zusammenhange besprechen.
1. Nach von Schenk(Wagner II. 500) spricht schon der Umstand, daß der zweite Klosterbau denselben Namen erhielt wie die erste Anlage, für größere Nähe beider Punkte, man müßte denn annehmen, daß die Lauresham benannte ôrtlichkeit an der Grenze der Gemarkung Bürstadt sich über eine Fläche von ⅞ Meilen Länge erstreckt habe. Dagegen läßt sich zunächst geltend machen, daß die Wahl des Na- mens für eine Tochterniederlassung unabhängig ist von der größeren oder geringe- ren Entfernung, in der sie von dem Mutterkloster liegt, oder von dem ununterbro- chenen Zusammenhange und einem ursprünglich gleichen Namen des Geländes, auf dem beide errichtet sind, wie das naheliegende Beispiel des frankental utrumque(s. u. unter Nr. 5), d. h. des Männerklosters Groß-Frankenthal und des Frauenklosters Klein-Frankenthal und unter den mannigfachen Klöstern namens Hagen wenigstens Hagen-Bonlanden und Hagen-Rodenkirchen beweisen, die doch auch in dem Ver- hältnis von Mutter- und Tochterkloster stehen, ohne die Voraussetzungen von Schenks zu erfüllen. Zu welchen Konsequenzen würden ferner diese Voraussetzungen z. B. bei Mutterstädten und ihren gleichnamigen überseeischen Tochterstädten führen? Außerdem wurde ja doch auch das Mutterkloster Lauresham selbst wohl bald zur Unterscheidung von seiner bedeutenden Tochterfiliale vetus cella, vetus monasterium oder Altenmünster genannt. Und endlich zeigen die Schenkungen der Familie Kan- kor in ihrer Gesamtheit tatsächlich, daß ihr Landbesitz sich sogar noch über ein weit größeres Gebiet als ⅞⅛ Meilen Länge erstreckte(s. oO. Kap. I,§ 1), zumal er durch weite Sümpfe in zwei Teile geschieden war.
2. Einen weiteren Beweis für Altenmünster= Kreuzwiese findet von Schenk darin, daß der Lorscher Kodex die Lage von Altenmünster als vicinum Lauresha- mensi monasterio, in insula, quae proxima Laureshamensi monasterio imminet, be- zeichnet, und daß die Annales Laureshamenses sagen: Gundelandus abba mutavit monasterium Laureshaim in montem. Daß die letztgenannte Beweisstelle gerade so gut für unsere Ansicht spricht, bedarf keiner weiteren Begründung(cf. I. Kap.§ 1 S. 3). Welche Entfernungen aber die lateinische Sprache mit vicinus, proximus und im-
³⁴) In Wagner I. I. II 504 ff.; Hess. Quartalblätter 1905 S. 588 f. gelegentlich einer Besprechung der Ausgrabungen von Gieß, und ebenda 1906 S. 19,20.


