Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Klosters Lorsch : 2. Teil
Entstehung
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gelten lassen will, so werden doch bei meiner Auslegung des päpstlichen Schutz- briefes gerade die drei hauptsächlichsten Klöster bei Lorsch namhaft gemacht, die allein ein selbständiges Leben und Dasein hatten, nämlich Nazariuskloster, Hospi- tal-Frauenkloster bezw. Vehenkirche und Altenmünsterkloster, und deshalb auch bei der Aufzählung des Bestandes der ehemaligen Benediktinerabtei gar nicht über- gangen werden konnten. Auch Christé¹) bezieht, wenngleich ohne diese Begrün- dung, die drei in dem päpstlichen Privileg genannten Kirchen auf Nazariuskirche, Kreuzwiesenkloster und Altenmünster beim Seehofe, während von Schenk mit eccle- sia superior und inferior zwei Kirchen im Klosterbezirke anzunehmen geneigt er- scheint, aber unentschieden läßt, ob Nazariuskirche und St. Martin, oder ohne die Abteikirche zwei Nebenkirchen, also etwa St. Martin und St. Stephan, gemeint seien unter Berufung auf Falk S. 00 und Anm. 104. Er wird eben zu dieser doch unnatür- lichen Auslegung genötigt, weil er die vetus cella bei der Kreuzwiese ansetzt, wäh- rend es meines Erachtens gar keinen Sinn hatte, mit ecclesia superior und inferior un- bedeutende Nebenkirchen bezw. Kapellen, deren es zudem noch mehrere in dem Klosterbezirk gab, namhaft zu machen und die Hauptkirche nicht zu erwähnen. Obrigens scheint mir die Erwähnung der vetus cella nicht bei den ecclesiae, wie man doch erwarten sollte, sondern inmitten der possessiones und grangiae(Guts- höfe), welche Lorsch noch gehörten, und unmittelbar bei der Gruppe der castra einen deutlichen Fingerzeig dafür zu enthalten, daß damals(1238) Altenmünster mit Mönchen nicht besetzt war, was ja auch in dieser stürmischen Ubergangszeit nichts Auffälliges an sich hat.

Sonach geht auch aus dieser Urkunde hervor, daß unter der vetus cella nur Altenmünster beim Seehofe verstanden werden kann, und daß es noch 1238 unter diesem Namen bestand. Damit wird aber zugleich ganz ungezwungen ein hochbe- deutsames Schlußglied in die Kette unserer Beweisführung eingefügt, wonach wäh- rend der ganzen Bestandzeit der Benediktinerabtei Lorsch unter vetus cella oder Altenmünster die Klosteranlage südöstlich vom Seehofe zu verstehen ist, die 763 eingeweiht und 1071 erneuert wurde, und wonach während dieser Zeit Altenmünster in keine Konkurrenz mit einem etwaigen Kloster Hagen auf seiner Stätte kommt, da, wenn irgendwo, so doch in dem Inventar von 1238 dieses Kloster aufgezählt wor- den sein müßte.

Ja selbst nach dieser Zeit wird des Klosters Altenmünster noch einmal in dem Lorscher Kopialbuch gedacht. In der letzten Urkunde(notitia) desselben Nr. 3836: Census et casei in Bensheim werden nämlich von dritter und letzter Hand unter anderem auch die fratres de veteri monasterio erwähnt. Da nun in der kurz voran- gehenden Urkunde Nr. 3834 ein miles Konrad de Mayenheim zu Mainz unterm 20. April 1279 genannt wirdés), so könnte auch die Zusammenstellung der Abgaben in Bensheim von jener dritten Hand ungefähr zu gleicher Zeit oder etwas später er- folgt sein. Doch darf daraus nicht gefolgert werden, daß um 1280 noch wirklich fratres in Altenmünster saßen, weil ebenso gut alte Besitzrechte bezw. Verpflich- tungen der ehemaligen Brüder von Altenmünster vorliegen können, die hier nur

festgestellt und gewahrt werden.

³4) Vom Rhein, 1007, S. 4 Anm. 7 und S. 35. ³³) Vergleiche hierzu Kap. I§ 3 Anm. 1 dieser Arbeit, wo durch einen Druckfehler das Datum 1270 angegeben ist.

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