Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Klosters Lorsch : 2. Teil
Entstehung
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beloz, in Rorheim et in Gerensheim possessiones cum omnibus pertinenciis suis; veterem cellam cum pertinenciis suis; castrum in Starkenböch(Starkenburg) et in Winheim; in Rode(Rodau), in Benßheim, in Cella(Zell), in Heppinheim, in Ludinbach, in Hemmingesbach, in Lutzelnsassenheim et in Birstadt grangias cum omnibus perti- nenciis suis; piscarias, decimas, silvas, prata et insulas in Reno, cum pratis, vineis, terris, nemoribus, usuagiis et pascuis in bosco et insulas in Reno, cum pratis, vineis, terris, nemoribus, usuagiis et pascuis, in bosco et plano, in aquis et molendinis, in viis et semitis et omnibus aliis libertatibus et immunitatibus suis, que idem monasterium antequam Cisterciensis ordinis instituta susciperet, possidebat. Dann folgt noch die Befreiung vom Rottzehnten und die Bestätigung aller früher von Päpsten, Königen etc. erteilten Privilegien.

Die genannten Besitzungen liegen mit wenigen Ausnahmen in der engeren oder weiteren Umgebung von Lorsch und stellen einen immerhin noch ansehnlichen, aber im Vergleich mit früher doch recht dürftigen Oberrest seiner ehemaligen Herr- lichkeit dar. Aus diesem Inventar ziehen wir nur das in Betracht, was mit unserer Frage zusammenhängt.

Die Aufzählung beginnt mit dem Klosterbezirk und dem darin gelegenen Kloster(monasterium) nebst den zugehörigen Besitzungen in Lorsch, Bensheim, Schwanheim und Gernsheim und fügt dann unmittelbar den Bestand an Kirchen nebst Zubehör bei, an ihrer Spitze eine ecclesiam superiorem et inferiorem be- tonend. Da die Haupt- und Abteikirche nicht namentlich genannt wird, aber gar nicht übergangen werden konnte und mit dem monasterium nicht identisch ist, so muß sie mit einer der beiden genannten Kirchen gemeint sein. Bedenkt man nun, daß der große Klosterbezirk als Ganzes immerhin nur unbedeutende Höhendifferenzen aufweist, aber gegen die beträchtlich tiefer gelegene Niederung nach Osten hin mit einer mächtigen Stützmauer umgeben war, so konnte innerhalb seines Ge- bietes unmöglich eine ecclesia superior und inferior unterschieden werden, ganz ab- sehen davon, daß auf den niedersten Stellen des Klosterbezirks gewiß auch keine Kirche stand oder bisher irgendwie nachgewiesen wurde. Da aber anqdererseits beide Kirchen im engsten Zusammenhange mit einander genannt werden, so bleibt meines Erachtens nur eine Möglichkeit, nämlich unter ecclesia superior die Haupt- und Abteikirche in dem hochgelegenen Klosterbezirke und unter der ecclesia inferior die in seiner unmittelbaren Nähe in der Niederung auf der Kreuzwiese direkt gegen- über gelegene Kirche zu verstehen, die wir als ecclesia varia bezw. als die zu einem dortigen Frauenkloster und Hospital gehörige Kirche in Anspruch genommen haben, deren Uberreste Kofler 1882 ausgegraben hat. So wird auch das Auf- fällige einer Nichterwähnung dieser Kirche, die noch im 14. Jahrhundert selbstän- diges Leben hatte, glücklich vermieden.

Nach dem Bestand an Kirchen werden sodann die possessiones des Klosters aufgeführt und darauf eine vetus cella im Zusammenhange mit der Starkenburg bei Heppenheim und der Windeck bei Weinheim genannt. Die Art der Aufzählung weist auf größere Entfernung von dem Hauptkloster und Befestigungen als gemein- same Kennzeichen der drei Orte hin. Das paßt aber allein auf Altenmünster beim Seehofe, das ¾ Stunden von Lorsch enfernt liegt und durch Palisadenwall mit Wassergraben geschützt war. Und selbst wenn man diese letztere Begründung nicht