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unterschieden: a. Altenmünster und Michelstadt i. O. bis Frankenthal, b. Hagen und andere, deren Namen dem Chronisten eben nicht einfallen, c. Lorsch. Die 3 Gruppen unterliegen der gleichen Satzkonstruktion und zwar die beiden ersten abhängig von distribuit, die letzte von tradidit, wonach die beschenkten Klöster sämtlich im Dativ und der Gegenstand der Schenkung im Akkusativ stehen. Danach ist es schlechter- dings unmöglich, Frankendal duos im Sinne von„den beiden Frankenthal“ zu ver- stehen, da es ja Frankendal duobus heißen müßte, vielmehr bezieht sich das duos auf die im Vorausgehenden genannten calices. Der Sinn der Stelle ist demnach: Abt Heinrich schenkte an die Gruppe a je 2(silberne) Kelche, an die Gruppe b je einen (silbernen) Kelch, dagegen(Steigerung!) an Lorsch(c) einen vergoldeten Kelch und eine Reihe sehr wertvoller Gegenstände nebst 55(Kölnische) Mark Silber usw. Die Gruppe b erscheint offenbar am wenigsten bedacht, wie schon die summarische Ausdrucksweise, das duos nach Frankental(a) und das vero bei Lorsch(c) aus- weist, so daß für die ihr zugehörigen Klöster nur je 1 Kelch in Frage kommen kann. Die Auslassung der Zahl 1 oder calicem am Ende der Gruppe b ist in der Sprache des Chronisten um so weniger auffällig, da unmittelbar darauf bei c das calicem folgt. Aus der ganzen sprachlichen Einkleidung der Schenkung geht aber deutlich hervor, daß Altenmünster, Michelstadt und Lorsch an bevorzugtester Stelle stehen; denn die beiden erstgenannten eröffnen den Reigen der Aufzählung mit je zwei Kelchen und sind außerdem noch durch et als Schwesterklöster Lorschs her- vorgehoben, während das Hauptkloster Lorsch selbst durch das vero, calicem deau- ratum und die Größe der sonstigen Vermächtnisse ausgezeichnet wird.
Daraus ergibt sich, daß das Hagen nicht wohl von einer Gründung Lorschs oder einem ihm zugehörigen oder in näherer Verbindung mit ihm stehenden Kloster verstanden werden kann, da ein solches Verhältnis doch in irgend einer Form hätte zum Ausdruck kommen müssen, ganz abgesehen davon, daß das völlige Sichaus- schweigen der Lorscher Chronik oder der Urkunden über die Gründung und Fun- dierung oder Beschenkung einer so wichtigen und ausgedehnten Klosteranlage, wie sie doch die profanen Gebäulichkeiten und besonders die 3schiffige Kirche in dem nahen Lorscher Bruch darstellen, geradezu eine Ungeheuerlichkeit wäre, zumal wenn man bedenkt, daß dasselbe Kopialbuch auch geringfügiger Erweiterungen oder Beschen- kungen der zur Abtei Lorsch gehörigen oder mit ihr in enger Beziehung stehenden kirchlichen wie weltlichen Anlagen getreulich gedenkt. Nun könnte man ja freilich einwenden, daß Hagen südöstlich vom Seehofe überhaupt keine Lorscher Gründung ist, sondern unter Mitwirkung des Bischofs Buggo II. von Worms in seinem Bistum, also im Lobdengau, entstanden ist, wie auch v. Schenk annimmt. Aber dem steht ent- gegen, daß, wie wir im vorhergehenden Paragraphen nachgewiesen haben, das Lor- scher Bruch, auf welchem Hagen doch liegt, niemals zum Lobdengau bezw. zum Bistum Worms gehört und demgemäß ein Hagen auf diesem Lorscher Bruche nicht mit der Wormser Gründung identisch sein kann.
Zu dem gleichen Ergebnis führt eine Betrachtung des zweiten Teiles der Ver- mächtnisse, d. h. der Legate in Geld. Hier stehen Sinsheim mit 45 und Schönau mit 20 Mark Silber an erster Stelle, offenbar weil sie dieser Unterstützung am bedürf- tigsten waren, und dann folgt eine große Gruppe von Klöstern, die mit 2, 3, 5, 8
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