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doppelten Charakter der curtis als militärischen Stützpunktes und Wirtschaftshofes unerlässlich und den Franken ohnehin schon von ihrer wasserreichen salischen Heimat her geläufig. Die curtes haben vielfach eine Doppelanlage. Die eigentliche curtis, auch palatium, Königshof, genannt, enthielt das Hauptgebäude, Frauenhaus, kleinere Wohngebäude, Ställe, Küche, Mühle, Speicher, Scheuern. Daneben lag die gleichfalls befestigte curticula. Sie war in Friedenszeiten ein pomerium, d. h. Obst- garten und Weidekamp des Königshofes, in Kriegszeiten aber der heristallus oder die hereberga(lat. heribergum), d. h. ein Biwaksplatz mit Baracken(mansiones) oder Zelten und eine Verpflegungsstation für das den König begleitende Heer, während er selbst mit seinem Gefolge in der curtis wohnte 1¹).
Auch die Klöster waren, ihrer ganzen Anlage entsprechend, nichts anderes als solche befestigte Gutshöfe und weisen namentlich in ihren älteren Vertretern den Grundriss von römischen Kastellen auf.
Indessen waren diese curtes oder salae im Feindeslande wegen ihres zu grossen Ausmasses einer längeren Belagerung oder einem regelrechten Sturmangriff grösserer Streitkräfte nicht gewachsen. Es wurden daher eigentliche Festungen angelegt, in welche die waffenfähigen Männer der um eine benachbarte curtis Angesiedelten im ernsten Kriegsfalle als Besatzung einzogen. Eine solche Festung hiess castrum, castellum, civitas, urbs, d. h. Burg. Sie stellte eine Schanze dar, hergestellt aus Holz, Flechtwerk und Erde, oder Holz und Steinmauerwerk, oder eine Wasserburg, durch Sümpfe, Bäche und Gräben schwer zugänglich gemacht. Die älteste salische Burg ist Dispargum castrum ²), bei dem Chlodwig längere Zeit seinen Wohnsitz hatte; ebenso werden in dem altsalischen Lande allein noch 9 andere Burgen ge- nannt).
Diese Verbindung von Burgen mit curtes ist schon in der merovingischen Zeit üblich als fränkische Eigenart und auf ihr beruht hauptsächlich die militärische Überlegenheit der Franken gegenüber ihren Feinden. Ihre systematische Anlage ver- schaffte auch Karl d. Gr. den Sieg über die Sachsen. In den Talwegen der Ruhr, Lippe und Diemel, der Werra, Fulda und Weser sowie an der obengenannten Land- wehr entstanden allenthalben solche curtes und, wo nötig, urbes, ein Netz darstellend, in dessen Maschen der Gegner rettungslos gefangen war. Als Beispiele seien statt vieler hier genannt die curtes Westhofen, Horohusen und Huxaria(Höxter), die in don Jahren 772— 775 unter den eroberten und mit Franken besetzten Sachsen- burgen(urbes) Sigiburg an der Sieg, Eresburg an der Diemel und Brunisburg an der Weser als befestigte Königshöfe angelegt wurden inmitten der drei gleichnamigen Dorfsiedelungen(villae) fränkischer Königsleute 4). Das gleiche Verfahren werden wir auch bei der königlichen curtis und villa Heppenheim wahrnehmen.
Unter dem Schutze solcher Burgen und befestigten Gutshöfe wurden also nach
¹) Rübel, S. 296 ff.
2) Über ihre Lage vergl. Wenck, Hess. Landesgeschichte II 131 f. Es ist wahrscheinlich nicht Doesborgk oder Duisburg a. Rh., sondern die Diesburg im Hennebergischen, d. h. im Saalgau an der Grenze Thüringens, in termino Thoringorum, der auch dem salischen Gesetz seinen Ursprung gegeben hat.
3) Schröder, Recht der Franken, S. 50 und Rübel S. 15.
4) Rübel, Reichshöfe im Lippe-, Ruhr- und Diemelgebiet und am Hellwege, 1901.


