Aufsatz 
Das salisch-fränkische Siedelungssystem u. die Heppenheimer Markbeschreibung vom Jahre 773 : ein Beitrag zur geschichtlichen Heimatkunde / von Friedrich Kieser
Entstehung
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Litzelsachsen, Hohensachsen, Grosssachsen bei dem Königsgute Viernheim, so Gross- und Klein-Sachsenheim bei Lauffen a. N.).

Solche Beschlagnahme herrenlosen Gutes im eroberten Lande war indessen nicht immer mit einer sofortigen Besiedelung verbunden, sondern letztere erfolgte oftmals erst Jahrzehnte, ja selbst Jahrhunderte später ¹). Am raschesten musste sich die Besetzung der solitudo naturgemäss an den Hauptflussläufen und wichtigen Ver- kehrsstrassen vollziehen und zwar aus rein militärischen Gründen, während in ent- legenen Seitentälern und grossen Waldöden noch zur Zeit Heinrichs V. nicht wenig Land in eremo der freien Verfügung des Königs vorbehalten war.

§ 3. Die militärische Organisation der fränkischen Siedelungen in dem . Eroberungsgebiete*).

Als die Salier 358 gleichsam den ersten Hammerwurf weit in das Odland an der römischen Reichsgrenze hineintaten, waren sie nach römisch-militärischen Kohortenverbänden per contubernia gegliedert. Ein contubernium umfasste 9 Mann nebst einem Führer, dem decanus ³). Die Kühnheit des Schrittes und die Furcht vor Vergeltung zwang sie, einen oder mehrere befestigte Plätze und Stützpunkte zu schaffen, um die sie sich in militärisch-agrarischen Verbänden niederlassen konnten, jederzeit bereit, den Pflug mit dem Schwert zu vertauschen. Den natürlichen Mittel- punkt bildete der befestigte Gutshof ihres Führers, des herizogo oder herizoho, d. h. Heerernährers, oder des regulus, d. h. des gewählten Volkskönigs. Einen solchen Hof nannte man curtis oder sala, Saalhof, das Land, das von der sala aus bewirt- schaftet wurde, terra salica4), Saalland, und die Leute, die um einen solchen Saal- hof sassen, eben von dieser Gewohnheit(consuetudo) Salii, Saalhofleute. Die be- rühmtesten königlichen Saalhöfe, die man nach römischem Vorbilde auch palatia, Pfalzen nannte, waren später im Stammlande der Salier zu Nymwegen und in dem Eroberungslande zu Aachen, Lorch, Ingelheim, Frankfurt a. M. und anderwärts. Auch verdiente Grosse mochten ähnliche Saalhöfe besitzen.

Die curtis war also ein befestigter Wirtschaftshof im Feindeslande. Dass bei seiner Anlage die Salier ihre 400-jährige Erfahrung in der römischen Befestigungs- kunst verwandten, ist selbstverständlich, ja wir finden selbst noch in karolingischer Zeit allenthalben solche curtes, die in ihrer Anlage von einem römischen Limes- kastell kaum zu unterscheiden sind. Je nach der Beschaffenheit des Geländes zeigen sie einen Graben mit Berme und dahinter Mauer mit Wachtturm, oder Wall mit Dornverhau und Wachtturm, oder Wall mit Flechtwerk, oder endlich Wasserschutz durch natürliche Wasserläufe und künstlich hergestellte Gräben, die auch zum Be- triebe von Mühlen(molina, molendinum) mit Schleussen und Wehren(sclusae und warbis) versehen waren; denn die Sorge für entsprechende Wasserkraft war bei dem

¹) Rübel, S. 78 79, 140 und öfters. ²) Ebenda, S. 1427, 490 ff.

³) Uber das römische contubernium vergleiche man Vegetius de re militari II S und über das der lex Salica Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte I 463.

) Waitz, Die altdeutsche Hufe, S. 48 ff.