— 34—
ViIl. Begiun des neuen Schuljahres.
Das nenue Schuljahr wird in folgender Weiſe begonnen. Am 30. September und 1. October werden Vormittags von 9— 12 Uhr die Anmeldungen neuer Schüler unter Vorlegung des Geburtsſcheines und letzten Schulzeugniſſes von dem Unter⸗ zeichneten entgegengenommen. Am 2. October werden von Morgens 8 Uhr an die Prüfungen der Nenangemeldeten und der Behufs der Ascenſion noch nachzuprüfenden Schüler abgehalten. Am 3. October wird das Schuljahr Morgens 8 Uhr durch einen feierlichen Gottesdienſt in der Gymnaſialkapelle eröffnet. Als Normaljahr für die Aufnahme neuer Schüler gilt das zurückgelegte zehnte Lebensjahr. Diejenigen, welche in die unterſte Klaſſe eintreten wollen, müſſen, außer den ihrem Alter entſprechenden Religionskenntniſſen, die deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, einige Sicher⸗ heit in der Rechtſchreibung, Gewandtheit im Ausſprechen und Anſchreiben größerer Zahlen, ſowie Kenntniß der vier Species in ganzen unbenannten und benannten Zahlen beſitzen. Anderweitige Kenntniſſe werden nicht verlangt; um ſo mehr muß darauf gehalten werden, daß die genannten Elementar⸗Kenntniſſe, oder vielmehr Elementar⸗Uebungen, in entſprechendem Maße vorhanden ſind.
Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. H. Bone.


