Aufsatz 
Die Schlupfwespen Campoplex argentatus Gravenhorst und Diospilus oleraceus Haliday sowie deren Wohnungsthiere in ihrer Entwicklungsgeschichte / von H. F. Kessler
Entstehung
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thung gelangen, weil sie noch nicht instruirt waren. Sie werden deshalb zunächst zur Vorprüfung gelangen.

Später theilten die Zeitungen mit, es sei in der Sitzung des Bürgerausschusses vom 15. März die Proposition genehmigt worden, dass die jetzt bestehende Realschule zu einer höhern Bürgerschule umgeändert und ferner eine Realschule zweiter Ordnung nach preussi- schem Muster und für beide eine dreiklassige Vorbereitungsschule errichtet werde.

Ueber den weitern Verlauf dieser Angelegenheit wird daher erst das nächste Programm

berichten können.

Dem Stellvertreter des Rectors, Reallehrer Dr. Höltin g, war von den städtischen Behörden für Versehung der Geschäfte des Rectors während dessen in dem vorigen Programm gemeldeten längeren Krankheit eine Gratification von 70 Thalern bewilligt worden. In Folge einer Mittheilung des Oberbürgermeisters vom 20. November verfügte die Stadtschulcommis- sion durch Beschluss vom 26. November die Auszahlung dieser Summe, und die Königliche Regierung sprach durch Beschluss vom 11. Januar die Ertheilung der Genehmigung aus, worüber dem Rector durch Beschluss der Stadtschulcommission vom 26. Januar Nachricht

gegeben wurde.

In Gemässheit eines Beschlusses der Königlichen Administration in Kurhessen vom 12. Fe- bruar wurde den einzelnen Schulanstalten das Halten von Stiehl's Centralblatt für die ge- sammte Unterrichtsverwaltung in Preussen angelegentlich empfohlen.

Am 1. März wurde von den durch landesherrliches Rescript angestellten Lehrern unserer Schule der Huldigungs- und Diensteid vor der Königlichen Regierung dahier abgelegt. Ein Gleiches geschah am 11. März vor der Königlichen Polizeidirection dahier von den durch Regierungsrescript angestellten Lehrern. Die Eidesformel lautete:

Sie schwören zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Seiner König- lichen Majestät von Preussen, Ihrem allergnädigsten Herrn, Sie unterthänig, treu und gehorsam sein, und alle Ihnen vermöge Ihres Amtes obliegenden Pflichten nach Ihrem besten Wissen und Gewissen erfüllen wollen.

Am 9. März wurden nach eingeholter Genehmigung der Stadtschulcommission zwei Schüler der Klase III. b. ausgewiesen, welche die ihren Lehrern schuldige Achtung durch Abfassen gemeiner Schmähungen verletzt hatten. Wenn man oft als Grund gegen die Aus- weisungen überhaupt anführen hört, dass durch dieselben mehr die Eltern als die schuldigen Schüler gestraft würden, so möchte es wohl nicht überflüssig erscheinen, die Eltern unserer Schüler daran zu erinnern, dass viele von ihnen, wie dieses durch genau untersuchte Fälle bewiesen ist, nur allzu leicht geneigt sind, theils ganz ersonnenen, theils stark entstellten