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V. Oeffentliche Prufung.
Die öffentliche Prüfung wird Mittwoch den 16. und Donnerstag den 17. August in⸗ folgender Weise abgehalten. Mittwoch den 16. August von 10—11 Uhr VI.
11— 12„ V. 3— 4„ W. 4— 5„ IIb.
Donnerstag„ 17.„„ 10—11„ IIIa. 11— 12„ IIb. 3— 4„ IIa. 4— 5„ 1b.
VI. Die Schlussfeier.
Die Schlussfeier findet Samstag den 19. August um 10 Uhr in der Turnhalle statt. Die Tagesordnung bilden Gesänge und Declamationen seitens der Schüler, die Abschiedsrede eines der Abiturienten, die Ansprache des Directors und die Preisverteilung.
VII. Anfang des neuen Schuljahres.
Anmeldungen neu eintretender Schüler werden Samstag den 23. September von 9 bis 12 Uhr Vormittags und von 2—4 Uhr Nachmittags im Gymnasialgebäude von dem Unter- zeichneten entgegen genommen; Montag den 25. findet die Prüfung derselben statt und Dienstag den 26. beginnt der Unterricht.
Bedingungen zur Aufnahme sind: 1) Uebergabe eines Schulzeugnisses, eines Geburts- und Impfscheines; 2) für Knaben, die in die unterste Klasse eintreten wollen, ein Alter von wenigstens 9 Jahren, einige Gewandtheit in der Rechtschreibung, Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift und Geübtheit in den vier Grund- rechnungsarten.
Grossherzogliche Direction des Gymnasiums. Dr. Keller.


