Aufsatz 
Caesar in Aegypten (48/47 v. Chr.). Historisch kritische Untersuchung / Heinrich Jung
Entstehung
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Auch in den ersten Wochen des Sommerhalbjahrs waren infolge häufiger auftretender Krankheitsfälle bei Lehrern und Schülern vielfache Unterrichtsstörungen zu beklagen; zumeist waren es bei den jüngeren Schülern sog. Erkältungskrankheiten, Husten, Halsweh, ferner Mumps und in sehr vereinzelten Fällen auch Scharlach.

Durch Allerh. Entschliessung ist den definitiv angestellten, akademisch gebildeten Lehrern an den höheren Lehranstalten in Uebereinstimmung mit der Mehrzahl der deutschen Staaten die DienstbezeichnungOberlehrer verliehen worden.

Durch Dekrete vom 5. Mai, jedoch mit Wirkung vom 20. April, wurden die Lehramtsassessoren Herren Matthes, Rouge und Dr. Dippel zu Oberlehrern ernannt. Durch Dekret vom 9. Mai wurde dem Oberlehrer Herrn Peth der Charakter als Professor verliehen.

Um die den Rhein befahrende Torpedoboots-Division, sowie Se. Königl. Hoheit den Grossherzog, der auf einem der Boote die Division von Bingen hierher begleitete, von den festlich geschmückten Ufern aus begrüssen zu können, wurde am 14. Mai der Unterricht von 10 Uhr ab geschlossen.

Als bei der Rückkehr die Torpedoboote von Sr. Majestät dem deutschen Kaiser besichtigt wurden, war gleichfalls zur feierlichen Begrüssung des Kaisers Gelegenheit geboten.

Der zur Feier des Frankfurter Friedens bestimmte allgemeine Schul-Ausflug musste der ungünstigen Witterung halber auf den 23. Mai verschoben werden.

In den letzten 5 Tagen vor den Pfingstferien traten in der untersten Vorschulklasse wieder häufige Er- krankungen(Erkältung und Mumps) ein, so dass am 1. Juni der dritte Teil der Schüler fehlte. Am 11. Juni, dem Ende der Pfingstferien, erwies sich der Gesundheitszustand, abgesehen von einigen Erkrankungen an Scharlach, wieder normal.

In ihrer Sitzung vom 1. Juni stimmte die zweite Kammer unserer Landstände der Regierungsvorlage auf Teilung unseres Gymnasiums in zwei Gymnasien zu; das gleiche geschah von Seiten der ersten Kammer in der Sitzung vom 4. Juli. Die hierdurch mit dem Beginn des Winterhalbjahres ermöglichte Teilung unseres seither in zwei räumlich weit auseinander liegenden Gebäuden untergebrachten Gymnasiums in zwei völlig selbständige Anstalten beseitigt die seit Jahren auf's schwerste empfundenen Missstände. Die Errichtung des zweiten Gymnasiums verpflichtet uns zum wärmsten Dank sowohl gegen die Regierung als auch gegen die Landstände, welche den Antrag der Regierung einstimmig angenommen haben.

Bei den Gesangsaufführungen gelegentlich der hiesigen Gutenbergfeier am 23. und 24. Juni wirkte unser Schülerchor mit. Vom 14. Juli an musste der grossen Hitze wegen für eine ganze Reihe von Tagen der Unterricht von 11 Uhr an geschlossen werden.

V. Bekanntmachung.

Die schon vorher erwähnte Teilung des Gymnasiums erfolgt derart, dass in den Räumen des alten Gymnasialgebäudes(Gymnasiumsstrasse 9) die sämtlichen Herbstklassen des Gymnasiums und der Vorschule und in den Räumen des neuen Gymnasialgebändes(Forsterplatz 2) die sämtlichen Osterklassen(auch jene der Vorschule) untergebracht werden.

Um die beiden Anstalten, welche um es nochmal zu betonen aus den entsprechenden Gymnasial- und Vorschulklassen bestehen, von einander zu unterscheiden, soll vorerst das Gymnasium in der Altstadt Herbst- gymnasium und das andere in der Neustadt Ostergymnasium genannt werden. Mit dem Beginn des Winterhalbjahres werden somit alle Schüler, welche den Herbstklassen angehören oder zugewiesen sind, das erstere und alle Schüler der Osterklassen das letztere aufsuchen.

Das Winterhalbjahr beginnt Montag den 10. September, vormittags 9 ¼ Uhr. Anmeldungen für die Gym- nasien und die Vorschulen werden am 8. September entgegengenommen. Das Nähere wird einige Tage vorher durch die hiesigen Blätter bekannt gegeben. Ausser dem Impfschein und dem Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt ist auch ein Auszug aus dem standesamtlichen Geburtsregister voraulegen, in welchem, falls mehrere Vornamen vorhanden sein sollten, der Rufname unterstrichen sein muss. Diejenigen Schüler, welche in die unterste Klasse eintreten wollen, müssen neun Jahre alt sein und, wenn sie nicht unmittelbar aus unserer Vorschule übertreten, durch eine Prüfung nachweisen, dass sie die deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, einige Sicherheit in der Rechtschreibung besitzen und in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen geübt sind.

Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums: Weihrich.