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jst nichts zu erinnern.(Die UÜberweisung der Inskriptionsgelder an die Witwen- und Waisen- kasse ist durch Beschlufs des Senates der Freien Stadt Frankfurt vom 20. November 1855 erfolgt). Doch können weitere Gaben und Geschenke, über die festgesetzte Einschreibe- gebühr von 5 Mark hinaus, bei der Anmeldung oder beim Eintritt in die Schule künftig- hin nicht mehr angenommen werden. Dagegen, daſs die Schüler beim Abgang von der Anstalt der Witwen- und Waisenkasse Geschenke zuwenden, werden keine Bedenken erhoben, sofern solche Zuwendungen durchaus freiwillig geschehen.
2. Unterstützungen von Schülern.
Die Zahl der aus Stiftungen oder durch direkte städtische Freigebigkeit während des Schuljahres 1894— 95 unterstützten Schüler ergiebt sich aus folgender Ubersicht:
LZahl der unter- stützten Vergebende Stelle. Schüler. —————D— 1. Städtische Freischüler...... 11 Kuratorium. . 3 2. Beersches Stipendium...... 4 Eyang.uth. Konsistorium. 3. Königswartersche Stiftung. 183 Rigene Administration. .. 4. Johannisgelder, meist aus dem von Cronstettschen Stift..... 12 Lehrerkollegium.
5. Jüdisch-Christliche(Brühlsche) Stiftung 2 verwalter: Herr Justizrat Dr. Fuld.


