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8. 1895, 19. März. Mitteilung eines Ministerial-Erlasses vom 9. Februar.„Halten die An-
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gehörigen eines Schülers für diesen die Befreiung vom Turnen für geboten, so ist sie bei dem Anstaltsleiter, in der Regel schriftlich, zu beantragen und gleichzeitig— in besonderen Fällen unter Briefverschluſs— das Gutachten eines Arztes, am besten des Hausarztes, vorzulegen, in welchem unter aus- drücklicher Berufung auf eigene Wahrnehmung, nicht aber auf Grund bloſser Aussagen der Beteiligten das Leiden oder Gebrechen angegeben ist, in dem ein Grund für die Befreiung vom Turnunterricht überhaupt oder von einzelnen Ubungsarten gesehen wird.“ Es wird sodann das Muster eines Vordruckes empfohlen, das sowohl für das Befreiungsgesuch der Angehörigen, wie für das arztliche Gutachten anzuwenden ist, und das vom Beginn des nächsten Schul- jahres auch für unsere Anstalt zur Einführung gelangen wird.
b) Verfügungen des Kuratoriums.
23. Mai. Die Oberlehrer Herren Dr. Wulff und Pelissier werden in die I. Gehaltsklasse eingewiesen.
2. 1894, 23. Mai. Das Kuratorium giebt seine Zustimmung zur Veranstaltung einer
Schüleraufführung im Winterhalbjahr.
3. 1894, 30. Mai. Bei den Eltern der Schüler ist eine Umfrage wegen des Schulanfangs
1894, 1894,
1895, 1895,
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im Sommerhalbjahr zu veranstalten. 640 Druckexemplare für eine solche Umfrage werden übersandt.(Das Ergebnis war am Gymnasium: 457 stimmten für den Anfang um 7 Uhr, 88 für 8 ½ Uhr, 77 für 8 Uhr. Für die Zusammenlegung des Vor- und Nachmittagsunterrichts stimmten 449, gegen die Zusammenlegung 173). Juli. Das Kuratorium erklärt sich mit der Beurlaubung des Herrn Professor Dr. Riese während des Winterhalbjahrs einverstanden.
Dezember. Das Kuratorium bewilligt die Vertretungs-Kosten für diejenigen Lehrer, die an dem französischen Ferien-Kursus teilnehmen.
Marz. Der Oberlehrer Herr Dr. Wirth ist in die I. Gehaltsklasse eingewiesen. März. Mitteilung eines Magistratsbeschlusses vom 5. März, durch den eine weitere Lehrerstelle II. Gehaltsklasse am Gymasium bewilligt worden ist.


