Aufsatz 
Frankreich und seine Bevölkerung / von L. Hölting
Entstehung
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II. Wichtigere Verfügungen und Mittheilungen der Behörden.

24. April 1869. Das königl. Provinzial-Schulcollegium übersendet die Bestellungsurkunde des ordentlichen Lehrers der Realschule, Dr. Hornstein.

28. April 1869. Die Geheime Registratur des Unterrichts-Ministerii übersendet das Verzeichniss der ausländischen höheren Schulanstalten, welche Programme zum Austausch eingeschickt haben.

3. Mai 1869. Das königl. Provinzial-Schulcollegium bringt die über die Aufnahme neuer Schüler erlassenen Bestimmungen in Erinnerung, nach welchen kein Schüler ohne Abgangszeugniss und ohne sorgfältige Aufnahmeprüfung von einer andern Anstalt zu übernehmen ist, auch kein Schüler, der bereits eine Aufnahmeprüfung bei einer höhern Lehranstalt des preussischen Staates bestanden hat, in eine höhere Classe aufgenommen werden darf, als die, welche ihm nach jener soeben angewiesen war.

24. Mai 1869. Das königl. Provinzial-Schulcollegium bringt die Bestimmungen über Aufnahme von Civil-Eleven in die königl. Central-Turnanstalt zur Kenntniss.

2. Juli 1869. Das königl. Provinzial-Schulcollegium bringt in Erinnerung, dass alle Eingaben der Lehrer an die Aufsichtsbehörden durch Vermittelung des Dirigenten und von dessen Gut- achten begleitet, einzureichen sind.

14. August 1869. Das königl. Proinzial-Schulcollegium übersendet eine Zusammenstellung der für die Einlieferung der Programme bestehenden Vorschriften zur Nachachtung.

19. August 1869. Im Anschluss an das obige Rescript erhält die hiesige Realschule erster Ordnung specielle Anweisung über die einzuliefernden Programme.

24. Novpember 1869. Es sollen künftig nur von drei zu drei Jahren Verwaltungsberichte nach vorgeschriebenem Schema, und zwar immer his zum 15. December des qu. Jahres (1869, 1872, 1875 etc.) bei der königl. Aufsichtsbehörde eingereicht werden.

20. December 1869. Das königl. Oberpostamt zu Cassel übersendet das vom 1. Januar 1870 ab gültige Regulativ über die Portofreiheiten im norddeutschen Postgebiete.

10. Januar 1870, Das königl. Provinzial-Schulcollegium empfiehlt die von dem naturwissenschaft- lichen Verein für Sachsen und Thüringen unter Redaction des Prof. Dr. Giebel zu Halle herausgegebene Zeitschrift für die gesammten Naturwissenschaften.

13. Januar 1870. Das königl. Provinzial-Schulcollegium empfiehlt die Sammlung der Verord- nungen über das Turnwesen in Preussen, von Dr. Euler und Eckler.

18. Januar 1870. Das königl. Provinzial-Schulcollegium erinnert an die Bestimmungen der Verfügung vom 20. Juni 1864,) in, Betreff Einführung neuer Schulbücher.

26. Januar 1870. Das königl. Provinzial-Schulcollegium ordnet die Ferien der höhern Lehr- austalten in der Art, dass ihre Gesammtdauer(exel, der kirehlichen Festtage, des Geburtstages Sr. Majestät des Königs und eines einzelnen Schulfesttages) jährlich 10 Wochen betragen solle von denen 2. Wochen auf, die Osterferien, 2 Wochen auf die Weihnachtsferien fallen, die übrigen 6, Wochen aber nach den Bedürfnissen und Wünschen der einzelnen Anstalten

vertheilt, werden sollen,(etwa 4 Wochen Sommerferien und 2 Wochen Michaelisferien, oder