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B. Für das phyſikaliſche Kabinet wurden angeſchafft: Ein Induktionsapparat nebſt einer Geißler'ſchen Röhre; ein Dampfrotationsapparat; ein Satz Grammgewichte; ein Thermometrograph und einige Glasſachen. Geſchenkt wurden:
Eine Sammlung von Schmetterlingen vom Herrn Aldendorffz; einige Kohleneiſenſtein⸗ Stücke vom Herrn Dr. Landſchütz; ein Delphinſchädel vom Herrn Schneider; einige hübſche Verſteinerungen aus dem Kohlengebirge vom Quintaner Richter; eine Sammlung von Kryſtallnetzen vom Tertianer Gr. von Weſterholt; ein Buſſard und eine Ringelnatter vom Quartaner Stenkhoff; ein Sperber vom Sextaner Stenkhoff; eine Blindſchleiche vom Quartaner von Steldernz eine Eule und ein Wiedehopf vom Sekundaner Dunke; eine Ringelnatter vom Primaner Bimberg; ein junges Waſſer⸗ huhn vom Quintaner Steinfort; einzelne Mineralien von verſchiedenen Schülern. Außerdem verfertigte der Primaner Bonnenberg einen Schall⸗Interferenz⸗Apparat und ein Optometer aus Pappe und der Primaner Peus einen Kaſten aus Holz für die vom Herrn Averbeck dem Gymnaſium ſchon früher geſchenkten und in dieſem Winter von ihm geordneten Bohrpfropfen vom Kieſack.
III. GEingegangene Verfügungen.
Von den eingegangenen Verfügungen der vorgeſetzten Behörden theilen wir folgende von allgemeinerem Intereſſe mit:
1. Verf. des Kgl. Prov. Schul⸗Kollegiums zu Münſter vom 13. September 1871. Geneh⸗ migung des eingereichten Lehrplans mit dem Auftrage, für das Lateiniſche in Sekunda ſtatt der eine Reihe von Jahren hier beſtandenen 9 Stunden die vorſchriftsmäßigen 10 Stunden anzuſetzen, wenn auch mit Verminderung der Stunden für Phyſik; und wo möglich in Quarta einen naturgeſchichtlichen Unterricht anzuordnen.
2. Bekanntmachung der General⸗Direktion der Kgl. allg. Wittw.⸗Verpfl.⸗Anſtalt zu Berlin v. 11. Juli. Das Receptionsgeſchäft der Kgl. allg. Wittw.⸗Verpfl.⸗Anſtalt ſoll auf die Mo⸗ nate März und September beſchränkt ſein und vom nächſten mit dem 1. September c. be⸗ ginnenden Receptionstermine ab nur ſolche Aufnahme⸗Anträge Berückſichtigung finden, welche mit den vorſchriftsmäßigen Atteſten verſehen im Laufe der Monate September und März eingehen.
3. Münſter, 9. Nov. Mittheilung einer Verf. des Herrn Kultusminiſters v. 31. Oktob., daß hinfort die Aufnahme neuer Schüler am Gymnaſium von der Beibringung eines Atteſtes über die ſtattgehabte Impfung reſp. Revaccination abhängig zu machen ſei.
4. Münſter, 13. Nov. Mittheilung eines Erlaſſes des Herrn Kultus⸗Miniſters v. 18. Nov., daß am 1. Dezb., dem Tage der allgemeinen Volkszählung, der Unterricht ausfallen ſoll.


