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VI. Stiſtungen und Unterstötzungen.
Stiftungen zur Unterstützung bedürftiger Schüler besitzt die Anstalt leider nicht. von der Soll-Einnahme an Schulgeld wurden den bestehenden Verordnungen gemäss 10% behufs Befreiung bedürftiger und würdiger Schüler verrechnet, und zwar wurde für das Sommerhalbjahr 1. der volle Schulgeldbetrag 2 Schülern erlassen, 2. mehr als die Hälfte desselben 5 Schülern, 3. die Hälfte desselben 7 Schülern, 4. weniger als die Hälfte resp. kleinere Beträge 18 Schülern. Im ganzen wurden also 32 Schüler be- dacht.— Für das Winterhalbjahrn trat hinsichtlich der Zahl der Befreiten und der erlsssenen Beträge keine Veränderung ein.
VIl. Mitteilungen an die Schüler und deren Etern.
1. Die Prüfung sämtlicher Klassen wird Mittwoch den 10. April morgens von 8 Uhr ab in folgender Ordnung stattfinden: VI: Naturbeschreibung, V: Latein, IVY: Französisch, III2: Griechisch, IIIi: Geographie, IIE: Hom., IIi: Geschichte, I: Mathematik.
An die Prüfung schliesst sich die Bekanntmachung der Versetzungen und die Austeilung der Censuren in den einzelnen Klassen, sowie die Entlassung der Abi- turienten.
2. Bekanntmachung in Betreff des neuen Schuljahrs:.
Montag den 29. April morgens von 8 Uhr ab werden die Auf- nahmeprüfungen stattfinden. Am folgenden Tage morgens 7 Uhr wird das neue Schuljahr mit feierlichem Gottesdienst eröffnet.
Die Anmeldungen neuer Schüler sind von den Eltern oder deren gesetzlichen Stellvertretern persönlich oder schriftlich spätestens am Tage vor der Aufnahme- prüfung bei dem Unterzeichneten zu vollziehen. Dabei sind einzureichen: 1. der Ge- burtsschein, 2. der Impfschein, resp. auch der Wiederimpfungs- schein, 3. ein Zeugnis über den vorangegangenen Unterricht(für Schüler, welche bereits eine höhere Lehranstalt besucht haben, ein förmliches Abgangszeugnis.)
Zn der öffentlichen Prüfung beehrt sich der Unterzeichnete ergebenst einzuladen.
Der Direktor Dr. L. Peters.


