VII. Müitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Für die schriftlichen Arbeiten sind folgende llefte an der Anstalt eingeführt:
Für den Schreibunterricht: No. 4 der Normalhefte(V); No. 5(V); zu 10 Pf. Für die Ubersetzungen und Diktate: No. 5(VI): No. 6(— V); zu 10 Pf. Für die Aufsätze: Hefte gröfseren Formats zu 18 Pf.
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Für den Anfangsunterricht des Griechischen in Untertertia: besonders liniierte Hefte zu 10 Pf. Für Mathematik No. 9 und No. 11 der Normalhefte zu 10 Pf.
Auſserdem Präparationshefte(10 Pt.) und Diarien(20 Pf.). Die bezeichneten Hefte sind in allen hiesigen Schreibmaterialien-Läden vorrätig.
Wir erlauben uns, den verehrten Eltern unserer Schüler für die bevorstehende lmpfung die Einrichtung, die das Königliche Polizei-Prasidium getroffen hat, zu empfehlen. Unsere Schüler werden in der Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und nur mit animalischer Lymphe geimpft.
Nachdem durch das einsichtige Entgegenkommen der kirchlichen Behörden die Verlegung des Konfirmandenunterrichts auf Montag und Donnerstag Nachmittag ermöglicht worden ist, werden diese beiden Nachmittage für die unteren und mittleren Klassen und, soweit es möglich ist, auch für die Obersekunda von Schulunterricht frei bleiben. Die Schüler der Untersekunda, die während des Konfirmandenunterrichts auf Ansuchen der Eltern ganz oder teilweise von dem Religionsunterricht der Schule entbunden werden, können nach einem Erlafs des Herrn Unterrichtsministers bei der Abschluſsprüfung von der mündlichen Prüfung in der Religion keinesfalls befreit werden.
Wir erinnern auch in diesem Jahre daran, daſs von seiten der Verwaltung der israelitischen Religionsschule in unserer Anstalt regelmäfsiger Religionsunterricht abgehalten wird, an dem die Schüler unentgeltlich teilnehmen können.
Um das Zusammenwirken von Schule und Haus zu erleichtern, das uns für die Erreichung unserer Aufgabe von besonderer Wichtigkeit scheint, haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, sei es im Schulgebäude, sei es in ihrer Wohnung, Anfragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Die verehrten Eltern unserer Schüler werden gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeinerer Natur handelt, zunächst mit den Herren Fachlehrern und Klassenlehrern in Verbindung zu treten.
Die Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1900/1901 ist festgesetzt wie folgt: 1. Osterferien vom 8. bis 22. April. Der 23. April ist wegen der Aufnahme- prüfungen für die Schüler frei. 2. Pfingstferien vom 3. bis 6. Juni einschliefslich. 3. Sommer- ferien vom 1. bis 30. Juli einschliefslich. 4. Herbstferien vom 23. September bis 7. Oktober.


