.1899.
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3. 1899, 4. 1899,
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6. 1899,
II. Verfügungen der Behörden.
a) Verfügungen des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums.
27 März. Mitteilung eines Ministerial-Erlasses vom 18. März, durch den die Einführung folgender Lehrbücher genehmigt wird: 1. Püning, a) Grundzüge der Physik(für die mittleren Klassen), b) Lehrbuch der Physik(für die oberen Klassen); 2. Neubauer, Lehrbuch der Geschichte, Teil I, II und III.
8. April. Nitteilung eines Ministerial-Erlasses vom 14. März: Einem Schüler, der bis zu seinem Abgange von der Schule an dem bei dieser eingerichteten jüdischen Religionsunterricht ordnungsmässig teilgenommen hat und ein ihm über seine Gesamtleistungen in der jüdischen Religionslehre von dem jüdischen Religions- lehrer selbständig ausgestelltes Schulzeugnis vorlegt, ist auf Wunsch ein kurzer Hinweis auf dieses Zeugnis in das Reifezeugnis unter„Religionslehre“ einzutragen. 11. April. Herr Dietze wird zur Ableistung des Probejahres der Anstalt überwiesen. 27. April. Acht Exemplare des Werkes„Unser Kaiser“ von Büxenstein werden übersandt, die zur Verteilung an fleifsige und befähigte Schüler bestimmt sind. 16. Mai. Nach Bestimmung Seiner Majestät des Kaisers und Königs wird ein Exemplar der Broschüre„Die deutsche Marine“ von L. von Liliencron der An- staltsbibliothek überwiesen.
29. Mai. In den regelmäfsigen Schulcensuren sind für die Beurteilung des Be- tragens anzuwenden die Prädikate: 1. gut: 2. befriedigend; 3. n icht ohne Tadel; 4. tadelnswert; für die Beurteilung des Fleiſses, der Xufmerksamkeit und der Leistungen die Prädikate: 1. sehr gut; 2. gut; 3. gen ügend; 4. mangelhaft; 5. ungenügen d. Die für die Beurteilung der Leistungen
vorgeschriebenen Zeugnis-Prädikate dürfen keine Zusätze erhalten, durch die
ihre Bedeutung geändert wird.
1899, 16. December. Mitteilung eines Ministerial-Erlasses vom 13. December: Am letzten
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Schultage vor den Weihnachtsferien ist der bevorstehende Jahrhundertswechsel mit einem festlichen Akte zu begehen.
5. Januar. Als Geschenk Seiner Majestät des Kaisers und Königs wird ein Exemplar des Werkes von Wislicenus„Deutschlands Seemacht einst und jetzt“ überwiesen, das am 27. Januar einem besonders guten Schüler verliehen werden soll.
10. Februar. Mitteilung eines Ministerial-Erlasses vom 1. Februar: Die in Freiberg in der Schweiz bestehende Hochschule ist in Preuſsen niemals als Universität anerkannt worden. Die dort zurückgelegten Studiensemester kommen für die Zulassung zu staatlichen oder akademischen Prüfungen in keinem Falle zur
Xnrechnung.


