Das wichtigſte Ereignis dieſes Jahres war die unter dem 30. Oktober der Anſtalt ertheilte Aner⸗ kennung als Realſchule 2r Ordnung. Am 13. November, in dem Augenblick der Erholungspauſe, wo die Schüler und die Mehrzal der Lehrer auf dem Schulhof ſich befanden, wurde dem Director die betreffende Miniſterial⸗Verfügung zugeſtellt, die er ſofort den im Kreiße Verſammelten mittheilte und deren weſentlicher Inhalt dahin lautet, die Verhandlungen des Schulvorſtandes zu Hanau über die Realſchule daſelbſt be⸗ weiſen ein richtiges Verſtändnis der Aufgabe, um welche es ſich handle, und eine ſorgfältige Erwägung des für den Zweck angemeßenſten Verfahrens: Daß die Gewährung des Rechts zur Ausſtellung gültiger Zeugniſſe für den einjährigen Militärdienſt für den Abſchluß nicht eines Semeſters, ſondern eines vollen Jahrescurſus der betreffenden Klaſſe gewünſcht werde, ſei im Intereſſe der Schüler und der Anſtalt ſelbſt nur zu billigen.
Die ſchließliche Feſtſtellung des Unterrichtsplans für die Hanauer Schule gebe zu weſentlichen Erinne⸗ rungen keinen Anlaß, und da die für die Ausführung deſſelben erforderlichen Lehrkräfte vorhanden ſeien, auch das vollſtändige Klaſſenſyſtem einer Realſchule bereits beſtehe, ſo trage man kein Bedenken die Anſtalt ſchon jetzt als eine Realſchule zweiter Ordnung anzuerkennen, mit der dem Antrag entſprechenden Beſtimmung, daß zur Erwerbung eines Qualifieationszeugniſſes für den einjährigen Militärdienſt der mindeſtens einjährige Beſuch der erſten Klaſſe erforderlich ſei.
Ungeachtet dieſer Anerkennung beſinde ſich die Anſtalt bei der ausgeſprochenen Abſicht, ſie allmählig zu einer Realſchule erſter Ordnung auszubilden, gegenwärtig noch in einem Interimiſticum, in welchem dafür zu ſorgen ſein werde, daß alle diejenigen Mängel ihrer jetzigen Ausſtattung beſeitigt werden, deren Fortdauer ihre Aufnahme in die erſte Ordnung hindern würde. Dahin gehöre insbeſondere die Unzuläng⸗ lichkeit und unzweckmäßige Beſchaffenheit des dermaligen Schullocals.
Dieſe Mittheilung begleitete der Director mit einigen Worten über die Wichtigkeit der ertheilten An⸗ erkennung und über die in derſelben liegenden Antriebe zu Aufbietung aller Kräfte, um das vorgeſteckte Ziel bald zu erreichen, und ſchloß mit einem dreimaligen Lebehoch auf Seine Majeſtät den König und auf Seine Excellenz den Herrn Miniſter von Mühler. Der noch übrige Theil der Lehrſtunden des Tages wurde freigegeben, damit die Schüler die erfreuliche Nachricht ſofort ihren Eltern mittheilen könnten.
Das Geburtsfeſt Seiner Majeſtät des Königs wurde,— höherer Weiſung gemäß am Samſtag den 21. März,— mit Geſang, Gebet und Vortrag vaterländiſcher Lieder gefeiert.


