Aufsatz 
Das Odenwälder Bauernhaus
Entstehung
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wahrscheinlich vorab unter dem Giebel, mit farbigen Linienornamenten, welche dem Ornament der damaligen Grabgefässe in Stil und Charakter entsprachen.

Das Dach stieg steil an, war abgewalmt und mit Stroh, Rohr und dergleichen je nach Massgabe der Ortlichkeit gedeckt.

In das Haus führte eine in der Mitte einer Langseite angelegte Tür, deren Schlussbrett durch Vorlegebalken zurückgehalten werden konnte.

Der Innenraum war ungeteilt und wohl auch ungedielt. Die Hausmitte nahm der Herd ein, um welchen sich die kleinen Tische und Stühle der Hausbewohner gruppierten. In unmittelbarer Nähe des Hauses lag der holzverschalte, mit Dung eingedeckte Arbeitskeller, die Stroh- und Getreideschuppen, vielleicht auch Stallungen. Ein Knüppel- oder toter Dornen- zaun umfriedigte das Ganze.

Stephani nennt dies Haus dasgemeingermanischet, aber aus den oben(S. 16) bereits angeführten Gründen muss diese Bezeichnung unzutreffend genannt werden. Stephani empfindet dies selbst und fügt berichtigend hinzu:Also in seinem, des Tacitus Sinne, nicht in dem des wirklichen Tatbestandes, kann das geschilderte Haus dasgemeingermanische genannt werden. Sicherlich wäre eine andere, jede Irreleitung ausschliessende Bezeichnung, etwadas suevische odermitteldeutsche Haus zutreffender gewesen.

Die in dem Vorausgehenden dargestellten Grundformen des suevisch-herminonischen Hauses wurden von Chatten, Sueven, Hermunduren und anderen verwandten Stämmen zugleich mit den Gewannfluren an und über den Rhein und über ganz Mitteldeutschland verbreitet; aus ihnen hat sich das fränkische und das alamannische Haus entwickelt.

Als die nächste Entwicklungsform sehen Meitzen u. a. das Haus an, das man sich nach den Bestimmungen der lex Salica konstruiert hat.

Ob man die Abfassung dieser in die Regierungszeit Chlogios( 447) oder in die Chlod- wigs verlegt, ist für unsere Frage belanglos. Jedenfalls stammt das Gesetz aus dem 5. Jhd., und dieser Zeit soll demnach auch das nach den Angaben der lex Salica konstruierte Haus angehören, von dem Meitzen(II 689) folgendes Bild entwirft:

Der Bau des Wohnhauses, auch des vornehmen Franken, war viereckig, im Inneren ungeteilt, stand ungedielt auf blosser Erde; der Raum war bis zum Dach so offen, dass geworfene Steine durch das Dach auf die darin Anwesenden fielen; das Haus hatte zwischen Türpfosten eine nicht immer verschliessbare Tür und war so wenig fest, dass es mit der Hand eingerissen werden konnte.

Vergleichen wir dies Bild mit dem oben geschilderten des suevisch-herminonisch-Taciteischen Hauses, so muss der gewaltige Unterschied zwischen beiden sofort in die Augen fallen, und zwar bezeichnet das Haus der lex Salica offenbar einen Rückschritt gegen das frühere, obgleich es drei- bis vierhundert Jahre älter ist als jenes. Ein Haus, das bis zum Dache so offen ist, dass man durch das Dach auf die darin Anwesenden Steine werfen kann,( eine dunkle Aus- drucksweise, die es schwer fallen lässt, eine bestimmte Vorstellung zu gewinnen), ein Haus, das so wenig fest ist, dass es mit der Hand eingerissen werden kann, kommt doch mehr auf eine Hütte oder Baracke hinaus als auf ein Haus fest angesiedelter Bewohner, das auch nur den bescheidensten Ansprüchen genügen könnte. Von einem festgefügten Dach, von Ver- zierungen und Bemalung, wie sie bereits die Hausurnen kennen, ist nicht die Rede. Ein Haus, das mit der Hand eingerissen werden kann, besitzt natürlich auch kein festes Balkengefüge, kein Fachwerk und schliesst jede dem Auge gefällige Verzierung und Bemalung aus.

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