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Fand man hinsichtlich der Güte verschiedenartiges Gelände in der Ebene oder in an- nähernd ebenen Terrain vor, so war es geboten, die Gemarkung in soviel an Güte verschiedene Gewanne zu zerlegen, als Ansiedler in Betracht kamen. Jedes dieser Gewanne erhielt dann wieder ebensoviel Unterteile, d. h. man bildete die Hufen in Gewannfluren mit Gemenglage.
Handelte es sich dagegen um die Aufteilung eines längs eines Wasserlaufes oder eines Talweges auf den diesen umgebenden Abhängen gelegenen Geländes, so wählte man, wie es am natürlichsten war, die streifenförmige Anlage der Hufen. Denn im Tal findet sich dann zu beiden Seiten des Flusslaufes fruchtbares Schwemmland, für Wiesen geeignet, im Anschluss daran, allmählich aufsteigend, Ackerland und auf der Höhe Wald. In solchen Fällen lässt sich die Flur in hinsichtlich ihrer Güte annähernd gleiche Streifen oder Hufen verteilen, die quer durch das Tal von einer Höhe zur anderen ziehen. Eine Einteilung in Gewanne wäre hier ohne jeden Zweck und Sinn gewesen. Jedes Gehöft liegt dann auf dem zugehörigen Streifen der Hufe, meist in der Nähe des Wasserlaufes, und so entstehen die für den Odenwald charak- teristischen Reihendörfer. Ein augenfälliges Beispiel ist Mossau, das sich als Ober- und Unter- Mossau in einer Länge von 10 km im Mossautal hinabzieht und zu der sprichwörtlichen Redens- art Anlass gegeben hat: so lang wie Mossau.
Es ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass die königlichen Vermessungsbeamten bei der Ansiedelung von Königsleuten sowohl wie bei der Ausmessung und Zuweisung von Königs- gut mit Rücksicht auf die Terrainverhältnisse die Hufen auch in blockförmigen Gemarkungs- anteilen zumassen. Dieser Modus scheint dann in späterer Zeit bei der Kolonisation durch die Grundherren bevorzugt worden zu sein, da hierdurch eine dauernde, einheitlichere und gleich- mässigere Grundlage für die Berechnung und Erhebung der Abgaben geschaffen schien. Aus dem Vorstehenden ergibt sich demnach:
Das Flurbild einer Gemarkung lässt nie einen sicheren Schluss auf die Zeit der Be- siedelung zu. Schon bald nach der Besitzergreifung durch die Franken trat das salisch-fränkische Vermessungssystem durch ein einheitlich vorgebildetes, geschultes Vermessungspersonal in Kraft. Bei der Zumessung der Hufen war für dieses lediglich die Lage des Geländes und die Güte des Bodens massgebend. Nach ihrem Dafürhalten konnten die Landmesser sich der volkstüm- lichen Siedelungsweise anschliessen oder davon abweichen; sie schufen sowohl Gewannfluren mit Hufen in Gemenglage, als auch streifenförmige Fluranlagen. Bei der Neuregelung der volksmässigen Anlagen wurde der Unterschied zwischen diesen und den späteren verwischt. Die Tätigkeit der königl. Vermessungsbeamten dauerte sicher mehrere Jahrhunderte. Später wählten die Grundherren häufig die für ihre Zwecke passendere blockförmige Hufenanlage.
Ein Beispiel, wie leicht ein Irrtum möglich ist, wenn man nur aus dem Flurbild das Alter einer Siedelung bestimmen will, gibt Meitzen. Zu den grundherrlichen Kolonisationen in Wald- hufen, deren Anfänge er bestimmt auf die Zeit Karls d. Gr. zurückführt(II 329 ff) rechnet er eine grosse Gruppe von Dorfanlagen in den hohen Tälern in der Gegend von Lindenfels, für die er Winterkasten als typisch annimmt. Es sind Laudenau, Lautern, Beedenkirchen, Erlau, Güttersbach, Fränkisch-Crumbach, Michelbach, Gumpen, Ostern, Rohrbach, Erzbach, Mossau und Hiltersklingen, ferner Breitenbrunn, Kimbach, Vielbrunn und im Süden gegen den Neckar zu Airlenbach, Hetzbach, Falkengesäss, Sensbach, Gammelsbach, Unterabtsteinach sowie die badischen Dörfer Oberscheidenthal, Oberdielbach, Reisenbach u. a.
Nun kommen aber die Namen von Winterkasten, Vielbrunn(Vlisbrunn), Gammelsbach (Gamenesbach), ferner Igelsbach und Steinach(die Meitzen a. a. O. S. 338 noch hinzufügt) bereits


