Aufsatz 
Das Odenwälder Bauernhaus
Entstehung
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und dauernde Lebensfähigkeit verdankte. Dies Siedelungssystem, das bereits unter den frühen Merovingern und Chlodwig zur Ausbildung gelangt war und die Franken auf allen ihren Er- oberungszügen begleitete, in seinem ganzen Wesen erkannt, in allen Einzelheiten glaubwürdig, ja unwiderleglich nachgewiesen und damit die fränkische Geschichtsforschung in ganz neue Bahnen geleitet zu haben, ist das ungeschmälerte, dauernde Verdienst K. Rübels. Auf seinen Forschungen und Resultaten fussend hat Gymnasialdirektor Dr. Kieser in der wissenschaftl. Beilage zum vorigen Jahresbericht(1905) unseres Gymnasiums eine durch ihre Obersichtlichkeit und Klarheit sich auszeichnende Darstellung des fränkisch-salischen Siedelungssystems gegeben und dies zugleich an einem Beispiel aus der näheren Heimat, der Grenzbeschreibung der Mark Heppenheim v. J. 773, anschaulich erläutert. Es kann daher nicht unsere Aufgabe sein, auf dasselbe nochmals ausführlicher zurückzukommen, sondern nur gelegentlich darauf zu verweisen.

Es ist nun zwar nicht möglich, genau zu bestimmen, bis zu welchem Zeitpunkt die fränkische Markenregulierung, deren Aufgabe es war, das Königsgut auszusondern, Königsleute anzusiedeln und die vorhandenen volksmässigen Siedelungen zu revidieren und neu zu regulieren, im Odenwald beendet war, wir sind aber zu der Annahme berechtigt, dass dies schon frühzeitig der Fall war und dass ebenso schon frühzeitig das Königsgut an weltliche oder geistliche Grundherrn aufgeteilt war. Natürlich fanden sich immer noch weite Strecken, die noch gänzlich unbesiedelt, zum Teil aber schon durch Rodungen zur Besiedelung vorbereitet waren.

Es musste nun das Bestreben der Grundherren sein, diese noch vorhandenen Wüstungen durch Kolonisation einträglich und ergiebig zu machen; sie entwickelten daher in der nächsten Zeit eine ausgedehnte Besiedelungstätigkeit, die noch etwa bis zum 12. Jahrhundert gedauert haben mag. Dass sie hierbei von den durch das salisch-fränkische Siedelungssystem gegebenen Normen nicht abwichen, liegt in der Natur der Sache.

Wirft man einen Blick auf die Flurkarten des Odenwaldes, so bietet sich da ein wenig einheit- liches Bild. Wir finden 1) Haufendörfer mit einer Flureinteilung nach Gewannen und Hufen in Gemenglage, 2) Reihendörfer mit streifenförmig von der Talsohle nach der Wasserscheide verlaufenden Hufen in einem Stück, 3) Weiler und weilerartige Dörfer mit blockähnlichen Gewannen und 4) Einzelhöfe; also fast alle bekannten Siedelungsformen und Flurbilder in buntem Wechsel.

Eine Erklärung für diese Erscheinung sucht Meitzen zu geben. Die Haufendörfer sind nach ihm volkstümliche Gewanndörfer, welche von den gemeinfreien Genossen der Volksheere angelegt wurden; sie können aber auch grundherrliche Kolonisationen sein, da die Grund- herren bei der Anlage von neuen Siedelungen zunächst von der üblichen volkstümlichen Gestalt der Dörfer mit Gewannfluren nicht abwichen.

In den gerade für den Odenwald charakteristischen Reihendörfern sieht Meitzen ebenfalls grundherrliche Kolonisationen und gibt hierzu(II 329) die Erklärung:Wirtschaftliche Erwägungen haben schon frühe zu der planmässigen Einteilung ganzer zu rodender Wälder an Kolonen in der Form der Wald- und Hagendörfer geführt; die Idee dieser Anlage war, die Hufen je in nur einem Stück von einer zweckmässig belegenen Strasse aus möglichst bis an die Grenze der Gemarkung, also in langen, verhältnissmässig schmalen Streifen nebeneinander zu legen. Dadurch war ausgeschlossen, dass die begehrteren, geeignet gelegenen Grundstücke vorweg zur Vergebung kamen und dem Grundherrn mehr und mehr nur der schlechtere Rest verblieb.

Auch wurde der Zusammenhang des grundherrlichen Landes niemals unterbrochen, selbst wenn die Verleihungen nach und nach und zu sehr verschiedenen Zeiten stattfanden, weil sie