2. Caſſel, 9. Juni 1887. Das Kgl. Prov.⸗Schulkollegium teilt mit, daß eine Verfügung des Herrn Miniſters gemäß der ſorgfältigen Erhaltung der in den Sammlungen der höheren Unterrichts⸗ anſtalten vorhandenen früh⸗ und vorgeſchichtlichen Altertümer, wie Stein⸗, Bronce⸗ und Eiſengeräten, Urnen u. ſ. w. beſondere Aufmerkſamkeit zugewendet und deren Vorhandenſein nach dem Kataloge von Zeit zu Zeit feſtgeſtellt werden ſoll.
3. Caſſel, 25. Juli 1887. Von den vom Herrn Miniſter angekauften Exemplaren der die totale Sonnenfinſterniß des 13. Auguſt e. a. behandelnden Schrift des Dr. Zenker überſchickt das Kgl. Provinzial⸗Schulkollegium ein Exemplar, damit dasſelbe als Leitfaden für die den Schülern zu gebende Unterweiſung benutzt und ſpäter der Anſtaltsbibliothek überwieſen werde.
4. Caſſel, 29. Juli 1887. Das Kgl. Prov.⸗Schulkollegium genehmigt die definitive Anſtellung des mit der Verſehung der 5. ordentlichen Lehrerſtelle beauftragten Lehrers Dr. Hengesbach.
5. Caſſel, 9. Auguſt 1887. Das Kgl. Prov.⸗Schulkollegium teilt eine Verfügung des Herrn Miniſters vom 13. Juli desſelben Jahres mit, nach welcher die von den HH. Miniſtern des Innern und der Finanzen getroffenen Beſtimmungen wegen Fortgewährung des Civildienſteinkommens an außeretatsmäßige Beamte während ihrer Einberufung zu den gewöhnlichen militäriſchen Friedens⸗ übungen künftig auch auf die wiſſenſchaftlichen Hülfslehrer an höheren Lehranſtalten in Anwendung zu bringen ſind, jedoch thunlichſt für eine koſtenfreie Vertretung jener Lehrer Sorge getragen werden ſoll.
6. Caſſel, 16. November 1887. Das Kgl. Prov.⸗Schulkollegium ordnet an, daß über etwaige im Beſitze der Anſtalt befindlichen Kunſt⸗ ꝛc. Sammlungen bis zum 1. December e. a. und für die Folge über die in denſelben eintretenden Veränderungen alljährlich bis zum 15. November berichtet werde.
7. Verfügung des Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 14. November 1887. Es wird genehmigt, daß der evangeliſche Religionslehrer der Anſtalt, Superintendent Rollmann, ſeinem Antrage gemäß von ſeinen Funktionen entbunden und der Pfarrer a. D. Ehringhaus zu Fulda intermiſtiſch mit der Erteilung des evangeliſchen Religionsunterrichts gegen die etatsmäßige Remuneration beauftragt werde.
8. Verfügung des Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 15. März 1888 teilt mit, daß Se. Majeſtät der Kaiſer und König mittels Allerhöchſten Erlaſſes vom 12. März. d. J. zu genehmigen geruht haben, daß für weiland Se. Majeſtät den in Gott ruhenden Kaiſer und König Wilhelm eine Ge⸗ dächtnißfeier am 22. März d. J. in allen Lehranſtalten und Schulen der Monarchie ſtattfindet.
III. Ghronik.
Das neue Schuljahr wurde am 18. April mit einem feierlichen Gottesdienſte für die katholi⸗ ſchen Schüler in der Kirche ad St. Severum, einer Anſprache des Rektors an die auf der Aula ver⸗ ſammelten Schüler und der Verleſung der Schulgeſetze eröffnet, nachdem am Tage zuvor die Prü⸗ fung der neuangemeldeten Schüler ſtattgefunden hatte.


