2⁵
Diejenigen, welche ſich der Architektur und dem Ingenieur⸗ weſen zugleich zu widmen beabſichtigen, haben den Beſuch der Schule um ein Jahr zu verlängern und folgende Lehrgegenſtände zu hören.
1) Weitere Fortſetzung der Architektur IlI. Curſ. 9.
2) Waſſer⸗, Straßen⸗ und Brückenbau 9.
3) Geſchichte der Architektir.... 2.
4) Steinſchnitt und Modelliren in Gyps, unbeſernn
Außer den hier angegebenen Lehrgegenſtänden können dieſe Schüler ſich noch zu einer anderen Disciplin einſchreiben laſſen.
Um die Schüler im ſchriftlichen Ausdrucke zu üben, wurden während des Jahres von drei zu drei Wochen Themata zur Bearbeitung aufgegeben, und von den Lehrern corrigirt mit der nöthigen Belehrung zurückgegeben.
Um ſich über die Art und Weiſe, wie die oben angeführten Lehrgegenſtände behandelt, und welche Anforderungen wir an die Schüler, nachdem ſie die Schule verlaſſen, zu ſtellen berechtigt ſind, ſowie über die Bedingungen zur Aufnahme zu inſtruiren, verweiſe ich auf das vorjährige Programm.
Die Vertheilung der Unterrichtsgegenſtände iſt aus dem bei⸗ gefügten Lectionsplane erſichtlich.
In Beziehung auf das Schulhonorar iſt zu bemerken, daß
daſſelbe in der I. Claſſe 7 Thaler,
7 II./ 6—
„„ III.„ 5—
7 2 IV. 4/ 4* beträgt und vierteljährig pränumerando, ſowie bei der Aufnahme 1 Thlr. 10 Sgr. und bei dem Abgange 1 Thlr. 10 Sgr. an den Rechnungsführer der höheren Gewerbſchule zu zahlen ſind.


