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Die Vertheilung der Unterrichts-Gegenstände ist aus dem beigefügten Lections-
plan ersichtlich.
In Bezug auf die Organisation der Anstalt wird Folgendes bemerkt: Dispensationen von einzelnen Unterrichts-Gegenständen in der III. Classe werden nur in besonderen Fällen und nicht ohne Zustimmung der Eltern oder Vormünder der Schüler ertheilt. Das pränumerando an den Rechnungsführer der höheren Gewerbschule zu entrichtende Schulhonorar beträgt in der 3 I. Classe 7 Thaler, IIJ.—. 5— III.— 4.— vierteljährig und für Hospitanten 8 Thaler halbjährig. Schüler zweiter Classe oder Hospi- tanten, welche an den Arbeiten im chemischen Laboratorium Theil nehmen,
zahlen das Honorar für die I. Classe.
II. Chronik der höheren Gewerbschule für das Schuljahr 1839—- 1840.
Der bisher beauftragte Lehrer Dr. Wilhelm Dunker wurde durch höchstes Rescrißt vom 7. November 1839 zum Lehrer an der höheren Gewerbschule gnädigst bestellt. 3
Der bisherige Lehrer der neueren Sprachen, Pfarrer Knöpfel, wurde durch höchstes Rescript vom 8. April 1840 zu dem hiesigen Gymnasium versetzt und an dessen Stelle der Gymnasial-Practicant Dr. Carl Hinkel aus Rinteln, in Folge höchsten Beschlusses vom 8. April 1840 mit Versehung der Stelle des Lehrers für Sprach-Unterricht an der höheren Gewerbschule gnädigst beauftragt.
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