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VI. Stiftungen und Unterstützungen.
Auf Grund eines Gesuchs des Vaters oder dessen berechtigten Stellvertreters kann braven, fleissigen und beanlagten Schülern ein Nachlass an Schulgeld bewilligt werden. Solche Gesuche sind in den ersten 14 Tagen jedes Schulhalbjahres an den Magistrat einzureichen. Schülern der Sexta und Quinta und solchen, welche die Anstalt noch nicht ein halbes Jahr lang besucht haben, wird ein Nachlass nicht gewährt.
An würdige und bedürftige Schüler werden auf ein Gesuch an den Direktor Schulbücher aus der Hilfsbibliothek, soweit der Vorrat reicht, verliehen.
VII. Mitteilungen an Eltern und Schüler.
Die geehrten Eltern und Pensionsgeber unserer Zöglinge werden dringend gebeten, der Lehrerschaft in der Durchführung der Schulordnung ihre pflichtgemässe Unterstützung zu gewähren. Im Interesse der Schüler ist es sehr erwünscht, sich vertrauensvoll mit den Lehrern der Anstalt in Verbindung zu setzen und zwar recht- zeitig; ein Besuch in den letzten Wochen des Schuljahres wird im allgemeinen keinen Wert mehr haben. Sprechstunden der einzelnen Herren im Gebäude der Oberrealschule(meist im Zimmer Nr. 35 im 1. Stock) werden nach wie vor in der Schule bekannt gegeben. Ganz besonders wertvoll ist es, wenn sich die Eltern öfter die Hefte ihrer Söhne vorlegen lassen. Dies wird in der Sprechstunde meist nur dann geschehen können, wenn die Eltern vorher darum nachsuchen. Von der Schule aus werden nach einer Verfügung der Behörde nur bei erheb- lichen Anlässen Mitteilungen an die Eltern gesandt, die mit Namensunterschrift zu versehen und zurückzusenden sind. Der Direktor ist an jedem Wochentage von 11 bis 12 ¼ Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen, in seiner Wohnung nur ausnahmsweise nach vorangehender Anmeldung.
In den Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an den löheren Lehranstalten sowie in den Berechtigungen der Oberrealschule ist keine Veränderung eingetreten.
Für diejenigen Schüler der obersten Klassen, die in den lehrplanmässigen Lehrfächern durchaus genügen, ist ein Privatkursus zum Erlernen der Elemente der lateinischen Sprache eingerichtet, dessen Besuch mit Rück- sicht auf einzelne Berufsarten empfohlen wird.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 1. Mai, vormittags 8 Uhr, mit der Aufnahmeprüfung und Dienstag den 2. Mai, morgens 7 Uhr mit dem Unterrichte.
Der Unterricht währt im Sommer von 7 bis 12, im Winter von 8 bis 1 Uhr vormittags und, soweit erforderlich, nachmittags von 3 Uhr 10 Min. bis 5 Uhr.
Die Ferien werden im neuen Schuljahre liegen, wie folgt: Pfingstferien vom Sonnabend, 10. Juni bis Dienstag, 20. Juni; Sommerferien vom Sonnabend, 15. Juli bis Dienstag, 15. August; Herbstferien vom Sonnabend, 30. September bis Freitag, 13. Oktober; Weihnachtsferien vom Sonnabend, 23. Dezember, mittags bis Dienstag, 9. Januar 1905. Schulschluss: Sonnabend, 7. April 1906.
Etwaige weitere Anmeldungen von Schülern haben bis spätestens den 30. April persönlich bei dem Direktor in seiuer Sprechstunde oder schriftlich unter Benutzung eines von dem Pedellen unentgeltlich zu entnehmenden Anmeldescheins zu geschehen. Hierbei sind Geburts- bezw. Tauf-Schein, der Impf- bezw. Wiederimpf-Schein und das letzte Schulzeugnis einzureichen. Abmeldungen sind zur Vermeidung der Verpflichtung zur weiteren Bezahlung des Schulgeldes spätestens pis zum 23. April bei dem Unterzeichneten durch den Vater oder dessen berechtigten Stellvertreter anzubringen.
Marburg a. d. Lahn, am 7. April 1905.
Der Oberrealschuldirektor: Dr. Knabe.


