Aufsatz 
Aus dem Leben der Kinder in Hellas und in Rom / Karl Joseph Hattemer
Entstehung
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II. Das Amtsperſonal.

a. Perſonalbeſtand am Ende des Schuljahres.

1) Director: Prof. Bone. 1 8

2) Gymnaſiallehrer: Prof. Klein, Prof. Dr. Becker, Prof. Dr. Hennes, Dr. Vogel, Dr. Killian, Dr. Kelle Kiefer, Dr. Noiré, Dr. Stigell, Dr. Reis, Dr. Hattemer, Dr. Schall, Schlenger. anAnAl

3) Außerordentliche und Fach⸗Lehrer: Religionslehrer Kempf; für den evangeliſchen Religionsunterricht Pfarrer Bauer; für den israelitiſchen Rabbiner Dr. Cahn; Zeichenlehrer Dr. Lindenſchmit(definitiv); Geſanglehrer Hom, Turnlehrer Vey; Schreiblehrer Werner; Repetitor Dinges.

4) Rechner: Eger(als Rechner des Univerſitätsfonds) Conſervator des phyſikaliſchen Cabinets: Urmetzer(Optiker und Mechaniker).

5) Pedell: Sommer.

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b. Beſondere Nachrichten.

1) Durch Allerhöchſte Entſchließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs vom 25. Auguſt 1864 wurde dem unter⸗ zeichneten Director Bone das Ritterkreuz erſter Klaſſe des Verdienſtordens Philipps des Großmüthigen verliehen. 3

2) Durch Hohe Verfügung Großherzoglicher Oberſtudiendirection vom 16. Auguſt 1864 wurde der Repetitor Danz zum proviſoriſchen Lehrer am Gymnaſium zu Worms ernannt. Die dadurch erledigte Repetitorſtelle wurde durch Ver⸗ fügung Großherzoglicher Oberſtudiendirection vom 6. October dem Gymnaſial⸗Acceſſiſten Dinges übertragen, von deſſen ſtellvertretenden Functionen am hieſigen Gymnaſinm wir bereits im vorjährigen Programm Meldung gethan haben.

3) Durch Hohe Verfügung Großherzoglicher Oberſtudiendirection vom 12. September 1864 wurde Behufs Wiederbeſetzung

der durch den Tod Munier's erledigten Stelle der proviſoriſche Lehrer am Gymnaſium zu Bensheim Jacob Schlenger zum proviſoriſchen Lehrer am hieſigen Gymnaſium ernannt, deſſen Schüler er früher geweſen und woran er ſpäter zugleich ſeinen Acceß gehalten hatte. Durch Allerhöchſtes Decret vom 20. Februar 1865 wurde ſeine Anſtellung zu einer definitiven erhoben. Gleichzeitig erhielt auch Dr. Schall, von deſſen proviſoriſcher An⸗ ſtellung in Folge der Penſionirung Gredy's wir im vorigen Jahre Bericht erſtattet, durch Allerhöchſtes Decret vom 19. Februar 1865 ſeine definitve Beſtallung. Dadurch waren alle ordentliche Lehrerſtellen wieder beſetzt.

4) Durch Hohe Verfügung Großherzoglicher Oberſtudiendirection vom 29. September 1864 wurde der katholiſche Religions⸗ lehrer L. Hundhauſen auf ſein Nachſuchen aus dem Dienſtverhältniſſe zum Gymnaſium entlaſſen, indem er vom Hochwürdigſten Herrn Biſchof als Profeſſor der Exegeſe an das hieſige theologiſche Seminar berufen worden. Vier Jahre lang hatte er mit eifrigſter Thätigkeit dem Gymnaſium angehört und ſich eben ſo ſehr die Liebe und Hochachtung

der Collegen und Schüler erworben, wie wir ſeinerſeits überzeugt ſind, daß er ſtets die frendigſte Erinnerung an dieſe Zeit ſeines Lebens und die treueſte Anhänglichkeit an das Gymnaſium bewahren wird. An ſeine Stelle wurde der

nKaplan Kempf von Bingen berufen, welcher früher Schüler des hieſigen Gymnaſiums geweſen war; mit dem Be⸗ ginn des neuen Schuljahres trat er ſeine Functionen au.

5) Abgeſehen von vereinzelten kürzeren Erkrankungen haben wir mit Bedauern das längere Erkranken der beiden Klaſſen⸗

führer der zwei oberſten Klaſſen, des Prof. Klein und des Prof. Dr. Becker, hervorzuheben. Der Krankheitszuſtand

geſtattete jedoch, mit dem Repetitor Dinges, welcher den betreffenden Unterricht weiterführte, in angemeſſenem Rap⸗

1n, Port und dadurch zugleich in wirkſamer Beziehung zur Klaſſe zu verbleiben. 1 n 6) Gemäß Verfügung Großh. Oberſtudiendirection vom 28. November 1864, in Folge Allerhöchſter Cabinetsordre vom

1. November über die Benennung Candidat und Acceſſiſt, ſollen in Zukunft die Gymnaſiallehramts⸗Candidaten

Gymnaſialacceſſiſten benannt werden. Die BenennungCandidat ſoll nur zur Bezeichnung angehender Geiſt⸗

lichen dienen, und die BenennungAcceſſiſt nur für ſolche angehende Civilbeamten, welche Univerſitätsſtudien gemacht

haben; andernfalls ſoll die BenennungAſpirant gebraucht werden..