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Die in vieler Beziehung musterhafte Regierung Ludwigs VI. war leider von zu kurzer Dauer, als dass er in allen Pankten die von ihm beabsichtigten Wirkungen hätte erzielen können, zumal auch äussere Hemmnisse, wie der für das Land so verderbliche Reichskrieg gegen Frankreich, manches von dem bereits Erreichten wieder zu nichte machten.
Die schweren Kriegszeiten dauerten auch noch unter dem
Landgrafen Ernst Ludwig fort, der im Jahre 1678 seinem nach nur 4monatlicher Regierung gestorbenen Stiefbruder Lu d- wig VII. gefolgt war— zunächst unter der vormundschaftlichen Regierung seiner Mutter. Besonders hatten die Gebiete südlich des Mains schwer zu leiden. Wenn Ludwig XIV. es auch zunächst auf die Pfalz abgesehen hatte, so wurden doch auch angrenzende Länder, darunter auch die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, mit Plünderung und Brand überzogen. Die befestigten Städte der oberen Grafschaft, Darmstadt und Rüsselsheim, wurden von den Franzosen besetzt, Schloss Dornberg niedergebrannt, Zwingenberg bis auf die Kirche und 11 Häuser zerstört. Die offenen Orte wurden gebrandschatzt, der Landgraf suchte hinter den Wällen der Festung Giessen Schutz. Gleichzeitig kämpften hessische Truppen im fernen Osten gegen den die Kaiserstadt Wien bedrohenden türkischen Grosswesir Kara Mustafa. Erst der Friede von Ryswik brachte dem Lande ruhigere Tage, wenn auch hessische Regimenter noch- mals gegen Ludwig XIV. in dem spanischen Erbfolgekrieg stritten. ¹12
In den ersten Jahren seiner Regierung, die in jene kriegs- erfüllte Zeit fallen, stand Ernst Ludwig is unter der Vormund- schaft und Regentschaft seiner geistes- und willenskräftigen Mutter Elisabeth Dorothea; sie leitete die Regierung bis zum 21. Jahre ihres Sohnes, das dieser im Jahre 1688 erreichte, mit Einsicht und Klugheit und suchte der vielen Schwierigkeiten Herr zu werden. Als der Landgraf dann selbst die Regierung übernahm, war seine in vielen Stücken bewiesene Regsamkeit und Tätigkeit nicht immer für das Land günstig. Man hat den Landgrafen wohl mit Recht einen mehr staatsklugen als um das Wohl seines Landes zärtlich besorgten Fürsten genannt, und so ist es begreiflich,
112 Für die Verwüstung im Orleansschen Erbfolgekrieg vgl. E. Wörner, Aus d. Zeit der Pfalzverwüstung(sechs Separat-Abdrücke a. d. Darmst. Z.) 1889.— Ph. A. F. Walther, Darmstadt, wie es war u. wie es geworden. D. 1865, S. 141.
118 Vgl. Hess. Staatsrecht II, 301 ff.— H. Kopp, Landgr. Ernst Ludwig u. die Alchimie in Künzel-Soldan, das Grossh. Hessen. 2. Aufl. 226— 236.— W. Diehl, Bilder a. d. hess. Vergangenheit 2. Reihe(aus d. Zeit d. Landgr. Ernst Ludwig, hess. Volksb. 6. Bd. D. 1910. Bes. i. 2. Kapitel: Bestreb. zur Be- kümpfung v. Armut u. Bettel sowie zur Hebung d. Volkswohlst.). Unter die Regierung Ernst Ludwigs fallen die Anfänge d. stehenden Heeres, dessen Aufgabe natürlicher Weise die Abwehr der stets sich wiederholenden feindl. Ueberfälle war. Vgl. F. Beck, Gesch. d. alten Hessen-Darmst. Reiterregimenter (D. 1910), S. 29 ff. u. W. Diehl a. a. O. S. 11—13.— Fr. Beck, d. Beteiligung Hess.-D. Truppen a. d. Schlacht am Speyerbach(15. 11. 1703), QBl. IV, 227 bis 233.— W. Kleefeld, Ldgr. E. L. v. H.-D. u. die deutsche Oper. Berlin 1904.
Ernst Ludwig.


