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aufzunehmen, stellte es sich bei der deshalb in verschiedenen Aemtern vorgenommenen Vermessung der unbebauten Felder her- aus, dass die meisten Gemeinden seit dem grossen Kriege kein Flurbuch mehr hatten. Ueberraschend war auch in anderer Hin- sicht das Ergebnis von Vermessungen; es gab danach zu Rüssels- heim 2000 Morgen, in Königstädten 200 Morgen, zu Gross-Gerau „viele 1000 Morgen“, zu Kelsterbach 800 Morgen, zwischen Mör- felden und dem Gundhofe 395 Morgen wüst liegenden Landes. Die 3 herrschaftlichen Höfe Rohrbach, Wembach, Hahn umfassten 500 Morgen bebautes und 400 Morgen unbebautes wüstes Ge- lände. Wenn also die kritische Geschichtsschreibung unserer Tage gar manche der haarsträubenden zeitgenössischen Berichte als übertrieben oder als in unzulässiger Weise verallgemeinert nach- gewiesen hat, da einige Landschaften vom Kriege wenig oder gar nicht berührt worden und die wenigsten sich volle 30 Jahre hin- durch im Kriegszustande befunden haben, so sind für Hessen die traurigen Folgen des blindwütenden Krieges nur zu wahrheits- gemäss 1¹09.
Unter solchen Umständen ist es begreiflich, dass beider Land- grafen Regierungszeiten für die Weiterentwicklung des hessischen Staatswesens durch bedeutenden territorialen Gewinn nicht gerade günstig gewesen sind, während wir bei ihren Vorgängern ein kräftiges Vorwärtsstreben in dieser Hinsicht beobachten konnten. Trotz eignen guten Willens fühlte sich Ludwig VI. durch die be- deutenden Schulden, die sich im 30 jährigen Krieg angehäuft hatten, behindert, während Ernst Ludwig durch die Kriegslasten der neu sich erhebenden Kriege oder durch seine kostspieligen Lieb- habereien, seine glänzende Hofhaltung, seine Baulust, seine Freude an der Alchimie nicht so sehr imstande war, den Interessen des Landes zu dienen.
Nach seinen Charaktereigenschaften und seiner tüchtigen Bil- dung, seiner rechten Frömmigkeit und Abneigung gegen alle welt- liche Pracht und äusseren Schein konnte man allerdings von Ludwig VI. 110 nur das Beste erwarten. Aber die lange Ent-
10 Die Nachweise für Hessen bei D. Bonin d. Waldenser Kolonie Ross- bach, Wembach, Hahn im Geschichtsbl. d. deutschen Hugenotten-Vereins Zehnt IV, Heft 1 u. 2(1894), s. auch Wagner, die Wüstungen i. Grossh. Hessen 1854— 65. Die wirtschaftl. u. sozialen Folgen des 30. Krieges f. Deutschland behandeln: Erdmannsdörfer, Deutsche Gesch. v. westfäl. Frieden bis z. Regierungsantritt Friedrichs d. Gr. Berlin 1892, I. Bd.(in den 3 ersten Kapiteln).— Hauser, Deutschland nach d. 30j. Kr. Lpz. 1862.— v. Inama- Sternegg, die volkswirtschaftl. Folgen d. 30]. Kr. für Deutschland. Hist. Taschenb. 1864.— Heigel, Deutschl. nach d. 30j. Kr. in„Aus 3 Jahrhunder- ten“. Wien 1881.— Gothein, die oberrheinischen Lande vor u. nach d. 30j. Kr. ZGOR. 1886 S. 1 ff.
1io Ueber Ludwig VI. vgl. Rommel, HG. IX, 445— 482.— Hess. Staats- recht II, 197. Für das Zeitalter des Absolutismus vgl. Ranke, franz. Ge- schichte, hauptsächlich im 16. u. 17. Jahrh.— B. Erdmannsdörfer, Deutsche Gesch. v. westfäl. Frieden bis z. Regierungsantritt Friedr. d. Gr., 2 Bde.
Ludwig VI.


