Aufsatz 
Entwicklungsgeschichte Hessen-Darmstadts. 1. Teil. Vom Tode Philipps des Großmütigen bis zur französischen Revolution
Entstehung
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Zustand des Landes in der 2. Hälite des 17. Jahrh.

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erkennen, mit der er um des Friedens willen in dem Einigkeits- vertrag ansehnliche Teile des ihm rechtens zugewiesenen Gebietes zurückgab. Hatte er ausserdem bald nach 1648 ein altes Projekt, nämlich die Ausarbeitung eines allgemeinen hessischen Landrechts, wieder aufgenommen, ein Projekt, das allerdings auch dieses Mal nicht zur Ausführung kam, so empfahl Georg II. in seinem Testa- ment dem Nachfolger einträchtiges Zusammenhalten mit der älteren Linie des Fürstenhauses.„Obwohl fast vom Anfang dieses Seculi her zwischen beyden fürstlichen Häusern Hessen-Cassel und Hessen- Darmstadt, wie bekannd, jeweilss schwer Streitigkeiten sich ent- faltet, nachdem Wir aber jedoch nach dem Willen Gottes Uns mit Unseren Vettern, Sohn und Gevattern, Herrn Landgrafs Wil- helms zu Hessen-Kassel nunmehr verglichen befinden, und alles Vorige der göttlichen Providenz und Fügung anheim gegeben, so soll demnach Unser Sohn und Successor im fürstlichen Regiment mit Seiner Lbdn. und dem fürstlichen Hauß Hessen-Cassel auch ins künftig beständige, aufrechte und getreue Freundschaft so viel an Ihm unterhalten; in Hoffnung, der Allerhöchste werde auch noch ferner die Gemüther allerseits zur Contianierung guter Ver- traulichkeit und zwar dem gantzen fürstl. Sambthauß Hessen zu desto mehrerem Aufnehmens und Ersprießen lenken.“

Der hier ausgesprochene Wunsch hat sich leider nicht er- füllt; auch in der Folgezeit hat es an Reibungspunkten zwischen den beiden verwandten Häusern nicht gefehlt, wenn es auch zu einer Bruderfehde wie in dem Hessenkrieg nicht kam. Wir finden aber bei verschiedenen Anlässen fast immer die beiden hessischen Häuser in getrennten Lagern.

IV. Ludwig VI.(1661— 1678) u. Ernst Ludwig (1678— 1739).

Beginn des absolutistischen Staates.

Auf der Regierungszeit der beiden Landgrafen Ludwigs VI. und Ernst Ludwigs lasten entweder die Folgen der Drangsale, die das Land im 30 jährigen Kriege ausgestanden hatte, oder die durch die Mordbrennerscharen Ludwigs XIV. neu hereinbrechen- den Bedrängnisse, die ja gerade über die Gegenden am Rhein un- sagbares Elend brachten.„Ackerbau, Gewerbfleiss und Handel lagen darnieder. Anstatt des früher sorgfältig bebauten Acker- landes sah man weite Strecken mit Buschwerk und Heidekraut bedeckt oder zu Sümpfen entartet. Das Schwert des Krieges, Hungersnot und Seuchen hatten viele Bewohner dahingerafft; ganze Dorfschaften waren verlassen, viele Höfe lagen zerfallen, weil kein Besitzer mehr vorhanden, dessen bessernde Hand der zerstörenden Kraft von Wind und Wetter hätte Einhalt tun können“. Als Land- graf Ernst Ludwig sich bereit erklärte, Waldenser in seine Lande