Besitzstand. d. Landgr. Hessen-Darm- stadt nach d. 30 j. Kriege.
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der die Darmstädter Linie durch treue Fürsorge für die Unter- tanen in der neuen Provinz festwurzeln konnte. So war mit dem Besitzstand von Oberhessen eigentlich schon die natürliche Grund- lage gegeben für die später erfolgende Angliederung einer Reihe standesherrlicher Besitzungen.
Dass im Jahrzehnt des westfälischen Friedens auch der alte Streit mit den Grafen von Isenburg beigelegt wurqde, ist bereits ausgeführt 1⁰3.
4.
Von diesem Besitzstand, wie er nun um die Mitte des 17. Jahr- hunderts die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt ausmachte, konnte man wohl die alte Obergrafschaft Katzenelnbogen mit den eng an sie sich anschliessenden Neuerwerbungen, sowie das hauptsächlich aus dem Erbteil von Marburg erworbene Ober- hessen als hinlänglich gesicherte Glieder des Fürstentums an- sehen; überdauerte dies überhaupt den Sturm der Zeiten, dann waren es auch wohl diese Provinzen, die erhalten blieben. Be- droht waren dagegen schon die zwischen den beiden genannten Teilen der Landgrafschaft vereinzelt gelegenen Herrschaften Epp- stein und Hessen-Homburg; immerhin lagen sie noch so günstig, gedeckt durch hessischen Besitz im Süden wie Norden, dass man zunächst nichts für sie zu besorgen brauchte. Ganz ex- poniert dagegen waren das Kirchspiel Katzenelnbogen mit Gutenacker, sowie das Amt Braubach mit Ems; nur unter ganz günstigen Verhältnissen konnten sie für das Fürstentum erhalten bleiben oder sich gar benachbarte Gebiete angliedern.
Hessen-Darmstadt zu diesem Besitzstand verholfen zu haben bleibt das Verdienst Georgs II.; er hat dies Ziel erreicht einmal durch sein zähes Festhalten an den seiner Anschauung nach durch- aus berechtigten Forderungen im Gefühl, damit eine seiner ersten landesfürstlichen Pflichten zu erfüllen, und verdient so mit seinem grossen Ahnen, Philipp dem Grossmütigen, verglichen zu werden, der ja eine noch viel grössere Hartnäckigkeit gegenüber den nassauischen Ansprüchen auf die Grafschaft Katzenelnbogen an den Tag gelegt hat. Andererseits wusste aber auch Georg II. zu richtiger Zeit nachzugeben, als er einsah, dass weiteres Wider- streben nur zu nutzlosen, in ihrem Erfolg höchst ungewissen Kämpfen führen musste. In freundnachbarlicher Weise hat er der älteren Linie des hessischen Hauses die Hand zur Versöhnung ge- reicht. Er hat damit am besten bewiesen, dass Vorwürfe als un- berechtigt anzusehen sind, wie sie ihm und schon seinem Vater gemacht worden waren: ihm hätte der Sinn gemangelt für die Zusammengehörigkeit der hessischen Linien und ihrer Länder, er habe sich in seiner Politik leiten lassen von Eigennutz für sich und sein Land.
10s Ueber den Streit mit Isenburg vgl. o. S. 24 mit den Anm.


