Aufsatz 
Entwicklungsgeschichte Hessen-Darmstadts. 1. Teil. Vom Tode Philipps des Großmütigen bis zur französischen Revolution
Entstehung
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den Krieg in Uebereinstimmung mit Frankreich und Schweden zu Ende zu führen. Die Landgräfin liess sich von diesem Schritte auch nicht abbringen durch die Warnungen verschiedener Reichs- fürsten, die ihr nahe legten, von solchen Deutschland so nach- teiligen Verbindungen mit auswärtigen Mächten abzulassen. Es gewann daher den Anschein, als habe sie die Friedensverhand- lungen nur geführt, um Zeit zu gewinnen, zumal sie sich ja mit derselben Versicherung hätte zufrieden geben können, wie sie em Kurfürsten von Brandenburg und den Herzögen von Anhalt hin- sichtlich des reformierten Bekenntnisses abgegeben worden war. Wie sicher sich die Landgräfin fühlte, zeigen die von ihr bei dem Regensburger Reichstag geltend gemachten Ansprüche; sie umfassten Straflosigkeit für alle Reichsangehörigen, Entschä- digungen für Schweden und Frankreich, Ausdehnung des Religions- friedens auf die reformierten Reichsstände, Zuerkennung der früheren Abtei Hersfeld, Wiedereinsetzung der kasselschen Linie in die s. Z. verlorenen Gebietsteile, d. h. sie verlangte eine Wiederaufrollung der Marburger Erbschaftssache. Auch bei den bald darauf beginnenden Friedensverhandlungen zu Münster und Osnabrück suchte Amalie, gestützt auf die ihr befreundeten Mächte, diese Streitsache als zusammenhängend mit den allge- meinen Ursachen des Krieges und dem Eingreifen des Kaisers in die Rechte von Reichsständen darzustellen und ihre Verhandlung bei dem allgemeinen, Friedenskongress zu erreichen. Als Rechts- mittel galten ihr Berufung auf das Urteil des Austrägalgerichtes, Bestreitung der Rechtsgültigkeit des kaiserlichen Prozesses und des Hauptvergleichs v. 1627, günstige Erkenntnisse einiger Rechts- fakultäten. Doch der Kaiser weigerte sich die hessische Sache mit den auswärtigen Mächten zu verhandeln; begreiflicherweise leistete auch Georg II., der durch die kaiserliche Entscheidung, den Hauptakkord und die nochmals erfolgte Bestätigung den Streit endgültig erledigt glauben musste, den entschiedensten Widerstand; er bestritt der Landgräfin das Recht, die längst abgeurteilte privat- rechtliche Sache der hessischen Häuser mit den allgemeinen Streit- punkten der kriegführenden Parteien zu verknüpfen. Wieder begann beiderseits das alte Spiel mit Schriften und Gegenschriften, Beweisen und Gegenbeweisen, Gutachten und Gegengutachten. Gehoben durch die Erfolge, die die Verbündeten in diesen Jahren meistens über den Kaiser errungen hatten, entschloss sich Amalie mit Zustimmung Schwedens und Frankreichs in der Marburger Erbschaftssache die Entscheidung der Waffen anzurufen. Nach- dem sie schon 1643 durch ihren Obersten Geiso die oberhessischen Städte Kirchhain, Alsfeld und einige andere Orte, allerdings unter heftigster Verwahrung Georgs, hatte besetzen lassen, kam es 1645

Ansprüche der Landgrüäfin Amulie Elisabeth.

zum sogen. Hessenkriegos durch den Angriff Geisos auf Marburg Hesseakrieg.

¹s Rommel, HG. VIII, 691 744. Rehm, Hb. II, 460 ff.; IX, 406 bis 415. Leydhecker, AHG. 15(18890) 48 ff. R. Schmidt, ein Calvinist(Peter