Aufsatz 
Entwicklungsgeschichte Hessen-Darmstadts. 1. Teil. Vom Tode Philipps des Großmütigen bis zur französischen Revolution
Entstehung
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zwischen Rhein und Weser an: Hessen, Waldeck, Hersfeld, Fulda, Wetterau, Paderborn, Corvey, Münster, Osnabrück undsoweit Landgraf Wilhelm sich in Westfalen extendieren kann. Das waren allerdings glänzende Aussichten; denn voraussichtlich musste doch ein grosser Teil der besetzten Quartiere bei Hessen verbleiben. Tatsächlich erteilte Gustav Adolf dem Landgrafen in aller Form als Belohnung einen Donationsbrief über Fulda, Paderborn, Corvey und versprach Münster, wenn er ihn der Verpflichtung entbinden würde, ihm auch die von Darmstadt besetzten hessischen Landes- teile zu restituieren; so schwer es ihm wurde, Gustav Adolf musste eben mit Landgraf Georg um seines Schwiegervaters(Kursachsen) willen glimpflich verfahren. Georg dagegen erreichte gegen das Versprechen strenger Neutralität und Einräumung der Festung Rüsselsheim, dass ihm gestattet wurde,in kaiserlicher Devotion zu verharren 67. Die einmal von Kassel eingeschlagene Politik führte zu der im Heilbronner Vertrag es übernommenen Ver- pflichtung, nicht eher die Waffen niederlegen zu wollen, bis die politische und religiöse Freiheit der Reichsstände anerkannt, sowie den Schweden eine genügende Entschädigung für die von ihnen gebrachten Opfer gesichert sei, sie brachte aber auch den Land- grafen zur Annahme französischer Jahrgelder aus der Hand König Ludwigs XIII.(1634). Dagegen war Georg II. besonders tätig wohl aus Abneigung gegen Schweden und Franzosen beim Ab- schluss des Prager Friedens 163589; während einige protestantische Fürsten ganz bestimmt davon ausgeschlossen wurden(wie der Kur- fürst von der Pfalz), blieb dies bei dem Landgrafen Wilhelm von Hessen unentschieden 2b. Als Friedensverhandlungen aber nicht zum Ziele führten, schloss Wilhelm sich noch enger an Schweden und Frankreich an(Vertrag zu Wesel Okt. 1636). So kam es, dass Wilhelm für einen Feind des Reiches erklärt und geächtet, Georg II. dagegen zum kaiserlichen Kommissär und Administrator der von jenem bisher regierten Herrschaften und Länder ernannt wurde. Als Ferdinand III. die hierauf bezüglichen Patente seines Vaters veröffentlichen liess und im nämlichen Jahre Landgraf Wil- helm V. mit Hinterlassung eines erst achtjährigen Nachfolgers fern von seinem Lande starb, schien das Ende der Kasseler Linie ge-

s8r Ueber den zwischen d Schwedenkönig u. Georg zu Höchst ge- schlossenen Vertrag u. die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten s. Rommel. HG. VIII, 170 74. B. Frohnhäuser, die Schweden in Mainz, AHG., NF. II, 13 16, 84 96, 118 20. Scriba, HR. St. n. 2365/6. Lünig, RA. IX, 852/4.

3s A. Küsch, der Heilbronner Konvent. Halle 1878. Rommel, HG. VIII, 235 f.; 251/4.

so Bündnis zw. Wilh. u. Ludwig XIII., Lünig, RA. IX, 857,9. K. G. Helbig. der Prager Friede. Hist. Taschenbuch 1858. Rommel, HG. VIII, 350; 365 73; über die Stellung Wilhelms z. diesem Frieden ibid. VIII, 379/91. Ueber die im Anschluss an d. Prager Frieden Georg II. vom Kaiser erwie- senen Gunstbezeugungen s. oben Anm. 52 u. 74. Rommel, HG. VIII, 430/3.

wo Ueber die Stellung Wilh. V. z. Prager Frieden Rommel, HG. VIII,

373; 379 91.