Aufsatz 
Entwicklungsgeschichte Hessen-Darmstadts. 1. Teil. Vom Tode Philipps des Großmütigen bis zur französischen Revolution
Entstehung
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aber auch die Möglichkeit raubten, die heftig verlangten Reformen durchzusetzen; die ferner des Kaisers Gewalt zu Gunsten der fürst- lichen Libertät beschränken und Deutschland vollends in einen Bun- desstaat verwandeln wollten. Die vermittelnden Reichsstände, zu denen eben auch Ludwig V. gehörte, suchten daher vor allem die Son- derbündnisse(Union, Liga) zu sprengen, die mit ausländischer Hilfe gewisse Reformen abtrotzen wollten; es sollten vielmehr die fried- lichgesinnten Reichsstände beider Konfessionen zusammengeschlossen werden, um das Reichsoberhaupt zu unterstützen, des Kaisers Macht sollte erhalten, aber auch der Religionsfrieden gewahrt werden. Zudem war Anhänglichkeit an Oesterreich sozusagen Tradition im hessischen Fürstenhaus(vgl. Ludwig II., Wilhelm I. und II., Regent- schaft z. Zt. Philipps). Staatsklugheit und Liebe zum Frieden schrieben ihm seine Politik vor.

Ludwig V. hat also nach seiner persönlichen Auffassung als éedler Patriot gehandelt; er hat als treuherziger Warner seinen Vetter Moritz mehrmals aus Verlegenheiten gezogen und ihm den Weg zum Kaiser gebahnt.79

Wer will ausserdem Ludwig einen Vorwurf daraus machen, dass er, der sächsischen Politik getreu, am Augsburger Religions- frieden festhielt, keine Reformierten im Reiche zu dulden? Kann man ihm in seiner Lage gegenüber dem reformierten Vetter in Kassel übelnehmen, dass sein Vorteil hier so harmonisch überein- stimmte mit seinem konfessionellen Gewissen? Darf man sagen, er habe damit die Interessen des Protestantismus verraten?(Schädel).

Ebensowenig kann man dem Landgrafen persönlich zum Vor- wurf machen, dass durch seine Schuld das Land trotz der von ihm errungenen glänzenden Vorteile und der Erweiterungen der Grenzen in so tiefes Elend versunken sei. Der 30 jährige Krieg hat eben kein deutsches Land verschont;die Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit eines einzelnen Fürsten konnte daran nichts ändern. Auf jeden Fall hat Ludwig das kleine Land, dessen Regierung er 1596 im 20. Lebensjahr übernahm und das durch die Teilung unter drei gleichberechtigte Brüder zur Unbedeutendheit hätte herabsinken müssen, vor dieser Zersplitterung bewahrt; durch zähe Ausnutzung des Testaments Ludwigs IV. ist er mit Georg I. eigent- licher Gründer Hessen-Darmstadts geworden. Am Ende seiner 30 jährigen Regierung hat Ludwig V. das ehemals kleine Land mit den deutschen Herzogtümern in eine Reihe gerückt und ihm die Privilegien der Kurfürstentümer fast vollständig verschafft. Das Mittel, das zu diesem Ziele führte, war der zäh durchgeführte Rechts- streit mit seinen nächsten Verwandten und seine zielbewusste, aber rücksichtslose Reichspolitik..

Der Nachfolger Ludwigs V., Georg II.,So war womöglich noch

³ Franck, AHG. X, u. die dort. S. 312 317, 318 324 abgedruckten Aktenstücke.

so Ueber Georg II. vgl. ADB. 8, 674/6(Walther), Rommel, HG. VIII, 1 ff., IX, 403 443, für d. Jahre 1643 1657 v. Eberstein, Korrespondenz zw.

Georg II.