Aufsatz 
Entwicklungsgeschichte Hessen-Darmstadts. 1. Teil. Vom Tode Philipps des Großmütigen bis zur französischen Revolution
Entstehung
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zuhalten und für eine neue in Giessen zu gründende Schule, erst eines Gymnasium illustre, dann einer vollständigen Universität,6Q zu verwenden. Durch einen von Moritz berufenen Ausschuss der Ritter- und Landschaft wurde der Giessener Abschied als der Ge- samtverfassung und den Hausverträgen zuwider erklärt. Aber alle Gegenvorstellungen in Darmstadt blieben wirkungslos. Vergleichs- verhandlungen, von Moritz und seinen Landständen vorgeschlagen, lehnte Ludwig V. ebenso entschieden ab wie Vermittlungsversuche des Mainzer Kurfürsten Johann Schweikard.

Auch Moritz zeigte sich mit den bisherigen Mitteln zur Bei- legung der Differenzen nicht einverstanden*..

Diese Hartnäckigkeit Ludwigs erklärt sich zum guten Teil aus den Erfolgen, die die Sendung seines Kanzlers Strupp an den kaiserlichen Hof hatte; der kaiserliche Reichshofrat zog unter dem Hinweis, dass man im fürstlichen Haus Hessen ohne des kaiser- lichen Oberlehnsherrn Vorwissen über Reichslehen testamentarisch verfügt und durch Gerichte entschieden habe, den Streit vor sein Forum und forderte die seit dem Tode Landgraf Ludwigs IV. ergangenen Verhandlungen binnen 3 Monaten ein 6é5. Während Ludwig V. unbedingt Folge leistete und in einer gleichzeitig über- sandten Klageschrift auf den wichtigsten Punkt, die von Moritz vorgenommene Aenderung, in Religionssachen nochmals nachdrück- lich hinwies, erklärte Landgraf Moritz, dass er dem Reichshofrat eine Einmischung in die hessische Erbschaftsfrage nicht zugestehen könne, sondern dass in dieser Angelegenheit nur das hessische Schiedsgericht zu entscheiden habe; von diesem gebe es aber nach der hessischen Gesamtverfassung keine Berufung; Moritz ver- weigerte die Herausgabe der Akten. In diesem Zeitpunkt des Streites häufen sich Schriften und Gegenschriften, Repliken und Dupliken, die von den beiden Regierungen ausgehen, um den von ihnen vertretenen Standpunkt zu rechtfertigen. Gleichzeitig be- fehdeten sich die Professoren der beiden Hochschulen, Theologen und Rechtsgelehrte, in zahlreichen Streitschriften. Bald gewinnen die Darmstädter Landgrafen Vorteile; ihre eifrigen Bemühungen um die Gunst des Kaisers Rudolf sind von Erfolg gekrönt. Das beweisen die ihnen damals zuteil gewordenen Gunstbezeugungen des Kaisers, die Bestätigung des Erbstatuts und die Verleihung des Universitätsprivilegs für Giessen 66.

*s Ueber d. Gründung der Universität Giessen vgl. Rommel, HG. VI, 146/50. Pyivileg v. 1607 bei Lünig, RA. IX, 816/7, neuere Literatur ge- legentlich des 300 j. Jubiläums bes. d. Universität Giessen 1607 1907, Beiträge zu ihrer Gesch. Festschrift zur 3. Jahrhundertfeier hg. v. d. Univ. G. 2 Bde. Giessen 1907. H. Oncken, d. hess. Staat u. die Landesuniversität G. aka- dem. Festrede 1907. Ludoviciana, Festzeitung z. 3. Jahrhundertfeier der U. G., hg. v. Sauer u. Haupt 1907.

64 W. M. Becker, a. a. O. S. 57 ff.

65 Rommel, HG. VI, 139 f. N.

e Der Landgraf scheute ausser gewaltigen Kosten auch nicht eine per- sönliche Reise nach Prag. Dies persönliche Eingreifen u. Versprechungen bez.