Aufsatz 
Entwicklungsgeschichte Hessen-Darmstadts. 1. Teil. Vom Tode Philipps des Großmütigen bis zur französischen Revolution
Entstehung
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Kleinere Erwerbungen.

Der Erbiolge- streit bis z. Vergleich v.

24. Sept. 1627.

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und im wesentlichen den Vertrag von 1642 bestätigteb. Die Bedeutung der Erwerbung des Amtes Kelsterbach durch den Land- grafen liegt vor allem darin, dass das Fürstentum nach Norden die schon lange wünschenswerte Abrundung erhielt; nicht mehr war nun wie bisher das Amt Rüsselsheim von den andern Aemtern der Landgrafschaft durch das dazwischen liegende isenburgische Gebiet getrennt ⁵².

Von kleineren Erwerbungen Ludwigs V. sind zu nennen: 1608 Mönchbruch, ein Walddistrikt bei Hassloch von Mainz (im selben Jahre wurde der Rheinfelder Hof bei Dornberg ange- legt); 1621 Langwaden von den Grafen von Erbach, 1624 die Hälfte der Knoblochsau bei Erfelden, von der adeligen Fa- milie von Knebel(1642 ein weiteres Achtel). Erwähnt muss auch hier schon werden der erst 1658 von Georg II. betätigte Ankauf von Gräfenhausen(von den Grafen von Heusenstamm). Denn alle hier genannten Erwerbungen sind derselben Absicht ent- sprungen, sie dienen mehr oder weniger der Abrundung des von den Isenburgern gewonnenen Gebietes ⁵³.

2.

Die von Philipp dem Grossm. trotz der Teilung der Land- grafschaft testamentarisch festgelegte Einheitlichkeit der Gesamt- verfassung aller hessischen Lande in Staat und Kirche war, wie wir gesehen haben, zunächst aufrecht erhalten worden. Unter den Enkeln geriet jedoch der Bau ins Wanken, unter den Urenkeln ward schliesslich jede Gemeinschaft zerrissen. Hatte es demnach also zunächst den Anschein gehabt, als sollten bei der von Philipp vorgenommenen Trennung der hessischen Lande die sonst immer im Gefolge von Teilungen auftretenden übeln Wirkungen aus- bleiben, so zeigte es sich bald, dass die erste Zeit nur einer kurzen täuschenden Ruhe gleich zu achten gewesen war. Dass die ver- schiedenen Linien des hessischen Hauses sich fremder geworden waren, trat zunächst in den geteilten Interessen, die sie vertraten,

51 Vertrag mit Isenburg v. 7. Dez. 1647, Meiern, acta pacis Westf. IV, 822 f. Simon a. a. 0..

52 Ueber den Streit mit Isenburg vgl. Rommel, HG. VI, 229 u. Anm. 167; VIII, 105 u. Anm. 127; VIII, 370 Anm. 468; VIII, 649; 756. G. Simon, Gesch. des reichsständ. Hauses Isenburg u. Büdingen II, 270, 272, 293/95, 307, 317/8. Wenck, HL. I, 647 ff., f. d. Vertrag v. 1710, S. 650/51 u. Anm. r. Walther, liter. Hdb. f. Gesch. u. Landesk. H. S. 131 134. Im J. 1635 hatte der Landgraf als Lohn für die eifrige Beförderung der Friedensunter- handlungen auch noch die Grafschaft Eberstein in Schwaben, den pfälzischen Anteil des Amtes Umstadt, das Amt Kaub mit den Schlössern Gutenfels u. Pfalz erhalten, doch konnten diese Erwerbungen nur bis 1648 behauptet werden. S. Rommel, HG. VI, 228/29. Rehm, Gb. II. 379.

5s Vgl. Rommel, HG. VI, 230 Anm. 168 u. 169, zu Mönchbruch Wenck, HI.. I, 648, zu Langwaden G. Simon, Gesch. d. Dynasten u. Grafen zu Erbach S. 162, zu Knoblochsau Wenck, HL. I, 648 Anm. g, zu Grä- kenhausen Wenck, HL. I, 649, seine Vorgesch. I, 295, 515, Scriba, HR. St.

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