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einer solchen höheren Mädchenschule eingereiht würde, ohne dass es geistig befähigt ist, das Abiturientenexamen zu machen und ein Studium zu ergreifen. Es würde dann weder eine abgeschlossene Bildung, wie sie die Mädchenschule gibt, noch eine solche, wie sie auf der Studienanstalt erlangt wird, bekommen. Wir empfehlen daher dringend, lieber eine private Vorbereitung für eine höhere Klasse der Studienanstalt in Aussicht zu nehmen, damit der Entschluss über die Zukunft eines Mädchens noch nicht in dessen 11. oder 12. Lebensjahre gefasst zu werden braucht.
3.
Endlich weisen wir nachdrücklich darauf hin, dass für jedes unvorhergesehene Versäumen der Schule dem Ordinarius alsbald seitens der Eltern oder deren Vertreter eine Mitteilung zu machen ist. Diese Mitteilung soll in der Regel am ersten Tage, an dem das Kind die Schule versäumen muss, geschehen, spätestens am zweiten Tage. In Fällen, in denen das Fehlen vorauszusehen war, ist vorher die Erlaubnis des Ordinarius bezw. des Direktors einzuholen.
Schlussfeier.
Montag, den 29. März 1909, nachmittags 3 Uhr
Deklamationen, Gesang, Schlussrede, Entlassung der abgehenden Schüler und Schülerinnen.
Zu dieser Schlussfeier werden die Städtischen Behörden, der Vorstand, Ausschuss und Schulrat der Synagogengemeinde„ISraelitische Religionsgesellschaft“, die Eltern der Schüler und Schülerinnen, sowie alle Freunde der Schale ergebenst eingeladen.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 15. April 8 Uhr, mit der Prüfung der in eine höhere als die unterste Klasse eintretenden Schüler und Schülerinnen.
Der Unterricht beginnt Freitag den 16. April, morgens 7 Uhr.
Die Ferien für den Sommer 1909 sind folgendermassen festgesetzt:
Pfingsten: vom 27. Mai bis 2. Juni. Der erste Termin bedeutet den Tag des
Schulschlusses, der zweite den Tag des
Sommer: vom 2. Juli bis 3. August. Unterrichtsanfangs gs.
Der Direktor:
Dr. G. Lange


