Aufsatz 
Das Stadtrecht von Messina / von Otto Hartwig
Entstehung
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vonsfünf Jahren ist er in diesem Amte verblieben und hat die ihm übrig gebliebene freie Zeit während dieses seines Aufenthalts zur Erforschung der Geschichte Siciliens und seiner Denkmäler benutzt. Im Frühjahre 1865 verliess er Messina, nachdem die Zeit, die er sich verbindlich gemacht hatte, dort zu verbleiben, verstrichen war, und reiste nach einer Periegese Siciliens und einem Abstecher nach Kar- thago langsam Italien entlang der Heimath zu, in der er im December 1865 ankam. Seit dem August 1866 ver- weilt er, durch ein Ministerialrescript hierher gewiesen, in Rinteln als beauftragter Gymnasiallehrer. Schriften, selbstständig gedruckte Arbeiten oder in Zeitschriften zer- streut, hat er verfasst: Ueber das Leben Heinrichs von Langenstein, Marburg 1857. Ueber den Verfasser der Schrift: De modis uniendi et reformandi ecclesiam. Nied- ners Zeitschrift für historische Theologie 1861. Unter- suchungen über die ersten Anfänge des Gildewesens. For- schungen zur deutschen Geschichte, 1860. Heft 1. Ueber die Entstehung und Fortbildung der Sage von der Wieder- kehr Kaiser Friedrichs des Staufers, Cassel 1860. Cenni topografici intorno ad Imera. Bulletino Archeologico di Roma 1864.(Die Lage von Himera hier zuerst sicher be- stimmt.) Vita del Conte Augusto Platen, Siracusa 1866. Die vorhistorischen Bauwerke in Sicilien. Ein Send- schreiben an Herrn E. Desor. Beiblatt Zzur Allgemeinen Zeitung 1866. Nr. 51 52. Eine(bisher unbekannte) Con- stitution König Konrads IV. in den Forschungen zur deut- schen Geschichte, 1866. Heft III. Das vorliegende Pro- gramm als Pars I eines Codex juris municipalis Siciliae, Gassel bei Wigand. Im Druck befindlich: Aus Sicilien. Cultur- und Geschichtsbilder aus Sicilien, Cassel 1867.

Auf Grund der im vorjährigen Programme enthaltenen mathematischen Abhandlung erhielt der Hülfslehrer Auth im März vorigen Jahres von der philosophischen Facultät zu Marburg die Doctorwürde.

Eine jährliche Zulage von 50 Thalern wurde dem Ge- sanglehrer, Cantor Kapmeier, vom 1. April 1866 an, desgleichen eine jährliche Gehaltserhöhung von 100 Thalern dem Hülfslehrer Dr. Auth vom 1. September an, und dem Zeichenlehrer Storck im Monat November eine ausser- ordentliche Vergütung von 100 Thalern verliehen.

Die Bibliotheken und Sammlungen wurden aus den