14
oder auch von Ihm hinwiederumb gegeben werden, solche jeder Zeit, seiner Capacitaet nach, sowohl zu introducieren, alss auch nach endigung solcher wiederumb aus dem Gemach zu begleithen.“ Er führte und verwaltete die Kasse des Prinzen, hatte die Oberaufsicht über die Diener und Pferde und sollte überhaupt„dahin trachten und sorgen, wie des Prinzen und fürst- lichen Hauses Ehre und Flohr bestens erhalten werden möge“. Die Reise ging über Kassel nach dem Homburger Amtsgute Oebisfelde im Regierungsbezirk Magdeburg ¹), wo der Prinz bei dem oben erwähnten Rate und Droste Herold sechs Wochen zum Vergnügen der Jagd weilte. Seit jener Zeit hatte der Landgraf für dieses Gut mit seinem ausgedehnten Walde und reichen Wildbestande eine besondere Vorliebe, und er hoffte, es einst als sein väterliches Erbe zu besitzen. Ein widriges Geschick, das dem Prinzen in seinem späteren Leben noch so oft entgegentrat, machte auch diese Hoffnung zu nichte. Von Oebisfelde ging die Reise nach Schwerin weiter, wo Landgraf Kasimir mit gewohnter Herzlichkeit von seinen Pflegeeltern empfangen wurde. Oberst von Üffeln ²) war inzwischen gestorben und eine allgemeine Ver- schiebung in der Rangstufe der Offiziere des Regimentes eingetreten. Der Herzog ernannte Prinz Kasimir zum Oberstleutnant und übertrug Herrn von Gaillardy die Stelle eines Kapitäns in dem gleichen Regimente, so dass der Prinz nicht im ganzen Umfange für den Unterhalt seines Hofmeisters zu sorgen hatte ³).
Das Jahr 1708 war am Schweriner Hofe ein Jahr voller Festlichkeiten. Denn kein Geringerer als König Friedrich I. von Preussen, der im Jahre 1705 seine zweite Gemahlin verloren hatte, hielt um die Hand der Herzogin Sophie von Mecklenburg-Schwerin, der Schwester des regierenden Herzogs, an. Gegen Ende des Monats November erschien der königliche Abgesandte, Graf von Wittgenstein, in Schwerin, um als Stellvertreter des Königs die Prinzessin heimzuführen. Es begann nun eine Zeit der Lustbarkeiten und prachtvollsten Feste. Zahlreiche Edelleute weilten aus diesem Anlasse am Hofe, und alles war so glänzend und vortrefflich angeordnet, dass jedermann davon entzückt war. Doch war Prinz Kasimir bei den eigentlichen Hochzeits- feierlichkeiten nicht anwesend. Denn da Graf Wittgenstein als Stellvertreter des Königs den Vortritt vor jedermann verlangte ⁴), hatte der Herzog den Prinzen nach seinem Lieblingssitze Neustadt auf die Jagd geschickt, von wo er erst spät am Abend zurückkehrte. Es folgte noch ein Ball mit feierlichem Aufzuge, und am nächsten Tage reiste die neue Königin über Grabow, woselbst sie einen Tag verweilte, nach Berlin weiter. Am 27. November hielt sié ihren Einzug in Berlin, der wie alle früheren Einzüge höchst glänzend war, obgleich die Freude des Volkes diesmal nicht in dem Masse wie bei früheren Gelegenheiten zum Ausdruck kam, da der Verlust der allgemein beliebten Königin Sophie Charlotte noch in zu frischem Andenken stand. Am
¹) Friedrich II. hatte das im Jahre 1664 vom Grafen Königsmark erworbene Amt Neustadt an der Dosse gegen Amt und Stadt Oebisfelde im Herzogtum Magdeburg nebst einer Geldaufgabe 1694 an Kurfürst Friedrich III. von Preussen vertauscht.
¹) Kurt Plato von Uffeln aus altem hessischen Geschlechte mit dem Stammsitz zu Burguffeln war als Hauptmann im Feldzuge von Morea im Jahre 1688 wegen eines Subordinationsvergehens abgesetzt worden; später wurde er wegen seiner Tapferkeit begnadigt, erhielt den Rang eines Obristen und begleitete als Kammerherr die Prinzessin Sophie Charlotte von Hessen-Kassel als Herzogin nach Mecklenburg-Schwerin(1704), s. Christoph v. Rommel, Geschichte von Hessen, Bd. X, Kassel 1858, S. 20.
²) v. Gaillardy erhielt von dem Prinzen, wie die Rechnungen zeigen, jährlich 200 Gulden.
*) Ein ähnlicher Etikettenstreit war im Jahre 1700 entbrannt, als Erbprinz Friedrich von Hessen-Kassel sich mit Luise Dorothea, der Tochter Friedrichs III. von Brandenburg, vermählte und der nachmalige König den Vortritt seiner Tochter vor der Landgräfin, ihrer nunmehrigen Schwiegermutter, forderte. Als jedoch der Land- graf von Hessen-Kassel zur Beilegung des Streites die Gleichberechtigung der altfürstlichen mit den kurfürst- lichen Häusern geltend machte, liess sich Friedrich III. herbei, diesmal ausnahmsweise und ohne Konsequenz für künftige Fälle, seiner Tochter Nachgiebigkeit gegenüber ihrer Schwiegermutter anzubefehlen. Vgl. v. Rommel, Geschichte von Hessen, Bd. X, S. 125.


