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der ihn sehr wohlwollend empfing. Doch fand sich keine Gelegenheit für ihn, Kriegsdienste zu nehmen. Die Stiefmutter benutzte in wenig schöner Weise diesen Vorfall, den Prinzen bei seinem Vater zu verdächtigen, der es seinem Sohne bis an sein Lebensende nicht vergessen wollte, dass er ohne seine ausdrückliche Zustimmung diese Reise unternommen hatte, obwohl er im Grunde seines Herzens es ihm gewiss nicht verdenken konnte.
Unterdessen hatte sich das Befinden des greisen Landgrafen, an dem der Prinz und alle seine Geschwister mit innigster Verehrung hingen, immer mehr verschlimmert. Noch Anfang des Jahres 1707 hatte Friedrich II. eine Reise nach Sachsen unternommen, wo damals der gefeierte Karl XII. von Schweden zu Altranstädt weilte. Der König, welcher kriegerische
Arbeitsfreudigkeit bis ins hohe Greisenalter bewahrt. Drei Tage noch vor seinem Tode sass der Landgraf, wie Kasimir Wilhelm in seinen Erinnerungen erzählt, am Fenster seines Gemaches und tötete mit einem Büchsenschuss einen Sperling. Er hiess seinen Sohn ihn holen und dem Erb- prinzen Friedrich Jakob bringen, indem er hinzufügte:„Es wird der letzte sein, den ich in seine Küche liefere.“ Am Sterbetage früh morgens um 4 Uhr liess der Landgraf beim Heran- nahen seines Endes die Seinen rufen. Obgleich selbst leidend, war Prinz Kasimir der erste, der seinem Vater einen guten Morgen bot. Dann fanden sich seine Stiefmutter, seine Brüder und Schwester Eleonore ein. Der Sterbende redete zu ihnen in beweglichen Worten, sie mahnend, das Böse zu fliehen und die Tugend zu lieben. Darauf empfahl er die Kinder dem Schutze der Mutter und diese den Kindern; desgleichen vertraute er einige alte treue Diener ihrer Fürsorge an. Er gab dann allen seinen väterlichen Segen, liess sich ins Bett zurücktragen, wo eine halbe Stunde später der ehrwürdige Held von Fehrbellin unter den Gebeten seines Hofpredigers seine grosse und edle Seele aushauchte.
So stand Prinz Kasimir als Waise in der Welt, der Vormundschaft seines älteren Bruders unterstellt, der bei seiner Jugend dieser selbst noch bedurft hätte; angewiesen auf ein Testament, das viel mehr in Rücksicht auf die Stiefmutter und die zahlreichen Gläubiger als im Hinblick auf die Kinder aufgestellt worden war. Graf Wilhelm Moritz von Solms-Braunfels aber, der eben- falls zum Vormund des Prinzen ernannt war, übernahm diese Pflicht zwar, doch ohne sich all- zusehr darum zu kümmern. Bei der Teilung der väterlichen Hinterlassenschaft verfuhr man mit ziemlicher Willkür. Ein jedes der Kinder der verschiedenen Ehen nahm an sich, was ihm gefiel. Endlich einigte man sich auf eine gemeinsame Verwaltung der Güter auf acht Jahre; anfangs ging alles in schönster Ordnung, bis der älteste Sohn mit der Stiefmutter sich entzweite und man die Entscheidung des Kaisers anrief, die bis zur endgültigen Erbteilung der Brüder (12. September 1718) in Kraft blieb.
Da die Anwesenheit des jungen Landgrafen fortan in Homburg nicht mehr nötig war, reiste er, von einer schweren Krankheit, in die er nicht zum wenigsten aus Kummer über die Krankheit und den Tod seines Vaters verfallen war, wiederhergestellt, im Monat August 1708 nach Schwerin. Begleitet wurde er von dem ehrenwerten Louis v. Gaillardy, einem französischen Emigranten, den der Graf v. Braunfels zur Erziehung seines einzigen Sohnes bestimmt, aber in zuvorkommender Weise dem Prinzen für einige Zeit als Hofmeister überlassen hatte. Baron von Gaillardy übernahm bei seiner Bestellung die Verpflichtung,„sowohl bey Hofe als auf Reysen und in Campagne beständig umb und bey dem Prinzen zu sein und im falle bey
Selbigem Hohe Standes- oder sonst andere Persohnen von Distinction solten visiten ablegen


