5. An folgende Verfügung des Kuratoriums wird hierdurch erinnert:
Es ist den Schülern verboten, bei den Turnspielen mit Fahrrädern auf dem Rasen umherzufahren, sowie auch Papier auf die Spielplätze zu werfen. Flaschen und andere zerbrechliche Gegenstände dürfen zu den Turnspielen nicht mitgebracht werden, da durch die liegenbleibenden Scherben und Bruchstücke leicht gefährliche Verletzungen hervorgerufen werden können.
6. Es ist leider wiederholt vorgekommen, daß die in der Radhalle und im Radkeller abgestellten Räder der Schüler mutwillig beschädigt wurden, was nur von Mitschülern geschehen sein kann. Der Täter würde im Falle der Entdeckung sofortige Verweisung von der Anstalt zu gewärtigen haben; andererseits ist die Schule nicht in der Lage, für die im Schulgebäude abgestellten Räder Gewähr zu leisten.
7. Unter dem Namen Präparationen ist seit einer Reihe von Jahren eine große Anzahl von Hilfs- mitteln für die häusliche Vorbereitung der Schüler auf die griechischen uud lateinischen Schriftsteller erschienen, die ihnen die Mühe sparen will, unbekannte Vokabeln im Lexikon aufzuschlagen. In der Tat machen diese Hilfs- mittel für den Augenblick die Arbeit sehr bequem; auf die Dauer aber können sie den Schüler nur schädigen. Ich nenne von vielen Gründen nur einen: ehe der Schüler zum Lexikon greift, um eine Vokabel darin nachzu- suchen, wird er unzweifelhaft, schon um sich die- Mühe des Nachschlagens zu ersparen, überlegen, ob er die Vokabel nicht vielleicht doch kennt oder ihre Bedeutung aus einer anderen ihm bekannten Vokabel erschließen kann; und durch jedes solche Besinnen befestigt und sichert er den Besitz der Vokabeln, deren er sich dabei wieder bewußt geworden ist, während die durch Benutzung der Präparationen erlangte Vokabelkenntnis wie gewonnen so zeronnen ist. Aus diesem Grunde hat das Lehrerkollegium beschlossen, die Benutzung solcher Präparationen zu verbieten und ihren Gebrauch in Zukunft dem von gedruckten U'bersetzungen gleich zu achten. Anderseits werden die Schüler diejenigen Hilfen, deren sie wirklich bedürfen und die ihnen unnützes Vokabel- aufschlagen ersparen können, von ihrem Lehrer vor der häuslichen Vorbereitung erhalten.
8. Von einer Einrichtung, die schon seit einer Reihe von Jahren an unserer Anstalt besteht, geben wir entsprechend einer Verfügung der Aufsichtsbehörde auch an dieser Stelle Kenntnis:
Um ein gedeihliches Zusammenwirken von Schule und Haus zu fördern, haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie zu Bespre-— chungen mit den Eltern ihrer Schüler bereit sind. Diese Sprechstunden werden zu Be- ginn jedes Halbjahres in dem Flur des Schulgebäudes und in den Klassenzimmern bekannt gegeben. Die Eltern werden gebeten, sich in allen besonderen Angelegen- heiten zunächst an die Herren Fach- und Klassenlehrer zu wenden, so zwar, daß sie die Absicht ihres Besuches den Lehrern, die sie zu sprechen wünschen, spätestens einen Tag vorher mitteilen.
Die Eltern werden ferner gebeten, schriftliche Mitteilungen, die ihnen von seiten der Schule zugehen, mit einer Empfangsbestätigung dem Direktor zurückzusenden.
9. Im Interesse der Ferienreisen hat das Königliche Provinzial-Schulkollegium den Samstag vor den Pfingst- und den vor den Sommerferien schulfrei gemacht; trotzdem gehen mir immer noch Gesuche um Befreiung von einzelnen Stunden und Tagen vor den Ferien zu. Soweit der Arzt die Notwendigkeit eines früheren Ferienbeginns bescheinigt, wird die Befreiung natürlich anstandslos gewährt; ich würde aber pflicht- widrig handeln, wenn ich wegen der Reisepläne der Eltern die Schüler früher beurlauben wollte. Das Abschlagen eines solchen Gesuches ist für beide Teile peinlich; ich bitte freundlichst, es mir in Zukunft ersparen zu wollen.
10. Ich weise sodann darauf hin, daß die Anstalt eine Schulbüchersammlung besitzt, aus der einzelne minderbemittelte Schüler die im Unterricht gebrauchten Bücher leihweise ganz oder zum Teil erhalten können. Herr Professor Dr. Hahn verwaltet diese Sammlung; an ihn wolle man sich wegen Bewilligung solcher Bücher wenden.
11. Für die schriftlichen Arbeiten sind folgende Hefte an der Anstalt eingeführt: 1. Für den Schreibunterricht: Nr. 4 der Normalhefte(VI); Nr. 5(V); zu 10 Pfg. 2. Für die bersetzungen und Diktate: Nr. 4 der Normalhefte(VI); Nr. 6(— V); zu 10 Pfg. 3. Für die Aufsätze: Hefte größeren Formats zu 18 Pfg.


