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Themata für die schriftlichen Arbeiten der Abiturienten zu Ostern 1882.
1. Deutscher Aufsatz: Das Emporkommen des preussischen Staates in den letzten drei Jahrhunderten.
2. und 3.: Ein französisches und ein englisches Exercitium.
4. Stereometrie: Die rechtwinkligen Coordinaten der Eckpunkte eines Dreiecks sind 2 und 3, 5 und 6, 3 und 8. Welches ist der Inhalt und die Oberfläche des Körpers, welcher durch eine ganze Rotation des Dreiecks um die x Achse beschrieben wird?
5. Trigonometrie: Wenn die Breite von Berlin 52⁰ 30 16“ beträgt und die Deklination der Sonne am 12. April+ 12⁰° 14“ ist, wann fängt an diesem Tage die Dämmerung an?
6. Analytische Geometrie: Welche Curyve ist dargestellt durch die Gleichung
4 x— xXy— y+. 4 x+ y— 6= 0; wie construirt man dieselbe, wo trifft sie die Axen, und welches sind die Gleichungen der Tangenten in diesen Schnittpunkten? 7. Arithmetik: Es sollen die Wurzeln der kubischen Gleichung X— 6*+ 25 x+ 82= 0 ermittelt werden.
8. Physik: Was ist specifische Wärme und wie wird dieselbe bestimmt? Beispiel: Wenn man 1 kg Quecksilber von 100°0und 1 kg Wasser von 7⁰ mischt, so hat das Gemisch eine Temperatur von 10⁰. Wie gross ist die specifische Wärme des Quecksilbers.
9. Chemie: Darstellung, Eigenschaften, Anwendung und Vorkommen der Hydroxyde. Aufgabe: Wieviel Calciumcarbonat müsste in das Hydroxyd verwandelt werden, wenn das letztere zur Darstellung von 100 kg Kalium- hydroxyd genügen sollte? Welchen Raum nimmt das Kohlensäureanhydrit ein, welches das Calciumcarbonat durch Glühen verliert?
Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
1. Verfügung des Königlichen Staatsministeriums vom 3. März 1881, wonach fortan beim Schreiben mehrstelliger Zahlenausdrücke das Komma ausschliesslich zur Abtrennung der Decimalstellen von den Einerstellen zu benutzen ist, die sonstige Abteilung mehrstelliger Zahlen aber durch Bildung von Gruppen zu je drei Ziffern zu bewirken ist.
2. Nach einer Verfügung des Herrn Unterrichtsministers vom 9. Mai 1881 soll in Zukunft dem Zeugniss der Schüler über die wissenschaftliche Reife für den einjährig freiwilligen Militärdienst ein besonderes Unbescholtenheitszeugnis von Seiten der Schule beigefügt werden.
3. Nach einer Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 24. August 1881 soll in den Abgangszeugnissen Fleiss und Betragen der Schüler auf Grund aller früheren Semestral- resp. Quartalcensuren kurz charakterisiert werden.
4. In einem Schreiben des Herrn Ministers für öffentl. Arbeiten vom 5. October 1881, mitgeteilt durch Königl. Prov.-Schulkollegium, werden die Königlichen Eisenbahndirektionen darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Reifezeugnisse der lateinlosen Realschulen II. O. die in wissenschaftlicher Be- ziehung zu stellenden Bedingungen für die Zulassung zum Civilsupernumerariat erfüllt sind.
5. In einer Verfügung des Königl. Unterrichtsministeriums vom 27. Oktober 1881 wird darauf hingewiesen, dass alle Beamte die Verpflichtung haben, die ihnen im Dienste vorkommenden stempel- pflichtigen Urkunden zu prüfen und Verstösse gegen das Reichsstempelgesetz vom 1. Juli 1881 bei den zuständigen Behörden zur Anzeige zu bringen.
6. Verfügung des Königl. Provinzialschulkollegiums vom 18. Februar 1882, wonach darüber zu berichten ist, ob in den Schulgebäuden die Mittel zur raschen Bekämpfung eines entstehenden Feuers, sowie zur Rettung der Schüler aus Gefahr vorhanden sind, und ob die getroffenen Vorsichts- massregeln für ausreichend zu erachten sind.


