8⁵
II. Chronik des Gymnaſiums. A. Lehrer und Unterricht.
Von den beauftragten Lehrern der Anſtalt, wie ſolche im vor⸗ jährigen Programm unter II A verzeichnet waren, erhielten zwei durch allerhöchſtes Reſcript ihre Beſtellung zu Gymnaſial⸗Hülfslehrern am hieſigen Gymnaſium: der Gymnaſialpracticant Ernſt unterm 13. Juni und der Gymnaſialpracticant Petri unterm 16. Auguſt v. J.
Der dem hDr. Kellner durch hohen Miniſterialbeſchluß vom 4. December 1857 ertheilte Auftrag, beim hieſigen Gymnaſium Aus⸗ hülfe im Unterrichte zu leiſten, wurde durch Beſchluß k. Miniſteriums des Innern vom 17. October v. J. auf Anſuchen des genannten Lehrers zurückgezogen.
An die Stelle des Dr. Kellner trat, zunächſt gleichfalls in der Eigenſchaft eines beauftragten Lehrers, in Gemäßheit hoher Miniſterialverfügung vom 18. October v. J. der bisherige Conrector an der Stadtſchule zu Witzenhauſen, Otto Witzel. Nachdem derſelbe bereits früher ſchon am hieſigen Gymnaſium unterrichtet(ſ. Programm vom Jahre 1852, S. 57, vom J. 1853, S. 50, vom J. 1854, S. 40, vom J. 1855, S. 45), dann zufolge eines Miniſterial⸗ beſchluſſes vom 24. April 1854 als beauftragter Lehrer am Gym⸗ naſium zu Rinteln fungiert hatte, war er durch allerhöchſtes Reſcript vom 27. März 1856 zum Conrector an der. Stadtſchule zu Witzen⸗ hauſen ernannt worden. Nach dem Abgang des Dr. Kellner in Gemäßheit vorerwähnter Miniſterialverfügung an das hieſige Gym⸗ naſium committiert, begann er mit dem 22. October v. J. unter Uebernahme derjenigen Lehrſtunden, die bisher von Dr. Kellner ertheilt worden waren, ſeine erneuerte Thätigkeit an der Anſtalt. Unterm 10. Januar d. J. wurde er zum Gymnaſial⸗Hülfslehrer am hieſigen Gymnaſium allergnädigſt beſtellt, ſchied jedoch aus dieſer Stellung ſchon mit dem 1. März d. J., nachdem er durch aller⸗ höchſtes Reſcript vom 7. Februar d. J. zum Lehrer beim hieſigen Cadetten⸗Corps huldreichſt ernannt worden war.
In Gemäßheit allerhöchſter Entſchließung(mitgetheilt durch Beſchluß k. Miniſteriums des Innern vom 11. Juni v. J.) wurde der Candidat Carl Zuſchlag zur Erſtehung ſeines Probejahres als Practicant beim hieſigen Gymnaſium zugelaſſen. Seine Thätigkeit


