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man ſie auf rein privatem Wege anzuſtellen genöthigt iſt, wie das natürlich bei mir der Fall war. Uebrigens ſage ich allen denjenigen, welche mich hierbei unterſtützt haben, hiermit öffentlich meinen Dank, ſowie ich auf der anderen Seite auch die Bitte auszuſprechen wage, daß man bei Entdeckung eines Irrthums es nicht unterlaſſen möge, mir darüber eine Mittheilung zugehen zu laſſen, damit ich wenigſtens in den Stand geſetzt werde, mein Grund⸗Exemplar der vollſtändigen Richtigkeit möglichſt nahe zu bringen. Auch in Betreff der mitunter durchaus unbeſtimmten oder gänzlich fehlenden Angaben wäre mir eine zuverläſſige Nachricht(auf den 11. Mai v. J. bezüglich) ſehr erwünſcht.
Caſſel, den 6. März 1861. Dr. Groß.


