Aufsatz 
Das Verhältnis des Codex Weilburgensis No. 3 der Etymologiae des Isidorus Hispalensis zu den Bernenses 101, 224, 36 und 291
Entstehung
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II. Die Schülerbibliothek:

Von HerrniFenner von Fenneberg: Ullrich, Landes- und Kirchengeschichte von Nassau. Keller, Geschichte Nassaus.

Von dem Primaner Matthes: Müller-Bohn, Unser Fritz.

Ausserdem übersandte Königliches Provinzial-Schulkollegium im Auf- trage des Herrn Ministers als Geschenk für einen geeigneten Schüler ein Exemplar des von Dr. Eggers neubearbeiteten Katalogs des Rauchmuseums. Dasselbe wurde von dem Direktor dem Abiturienten Schäfer übergeben.

Allen denen, die uns mit Geschenken bedacht haben, statte ich hiermit im Namen der Anstalt den gebührenden Dank ab.

VI. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Zu meinem grossen Bedauern ist es wiederholt vorgekommen, dass Eltern, deren Söhne den Forderungen der Schule nicht genügten, erst gegen Ende des Schuljahrs, wenn es bereits zu spät war, sich mit dem Direktor oder dem Ordinarius, bezw. mit dem betreffen- den Fachlehrer in Verbindung gesezt haben, um womöglich noch in letzter Stunde die Versetzung ihrer Söhne zu erreichen. Ich richte deshalb an die Eltern unserer Schüler in ihrem eigenen Interesse die dringende Bitte, sobald sich grössere Lücken in dem Wissen ihrer Söhne zeigen, und die von der Schule erteilten Zeugnisse geben ja hierüber jederzeit den nöthigen Aufschluss sich alsbald vertrauensvoll an den Unterzeichneten bezw. den betreffenden Ordinarius oder Fachlehrer zu wenden, um mit demselben die- jenigen Mittel und Wege zu vereinbaren, welche allein geeignet sind, ein Zurückbleiben des betreffenden Schülers in seiner Entwickelung rechtzeitig zu verhüten.

Samstag den 17. März wird das Schuljahr mit einer gemeinsamen An- dacht geschlossen werden.

Die Osterferien dauern bis zum 3. April..

Mittwoch, den 4. April findet von morgens 8 Uhr an die Aufnahmeprüfung statt. An demselben Tage wird das neue Schuljahr mit einer gemeinsamen Andacht er- öffnet.

Bei der Anmeldung neuer Schüler ist ein Zeugnis des bisherigen Lehrers, bezw. der bisher besuchten Schule, sowie ein Geburts- und Impfschein, von Schülern, welche das 12. Lebensjahr zurückgelegt haben, auch ein Wiederimpfschein vorzulegen.

Die Wahl der Wohnung auswärtiger Schüler bedarf der vorher einzuholenden Genehmigung des Direktors.

Weilburg, den 12. März 1894.

Der Königliche Gymnasialdirektor Dr. Siegmund Paulus.