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liche dieser Catalogisirung vollständig gewürdigt und eine ansehnliche Gratification für den Bibliothekar im Betrage von 200 Thalern bewilligt worden, zu deren Annahme derselbe durch einen Beschluss Kurfürstlicher Regierung vom 1. März die Erlaubniss erhielt.—
Im Anschlusse an die dreiwöchigen Sommerferien im Monat Juli war dem beauftragten Lehrer Pfarrer Wachenfeld in Folge Beschlusses Kurfürstlicher Regierung vom 25. Mai ein anderthalbwöchiger Urlaub gewährt worden, welchen derselbe zu theologisch wissen- schaftlichen Zwecken benutzte. b 71
Der Reallehrer Klinckerfues musste zur Wiederherstellung seiner leidenden Gesund- heit um einen zweiwöchigen Urlaub im Anschlusse an die Sommerferien nachsuchen, welcher von Kurfürstlicher Regierung unter dem 30. Juli zugestanden wurde.
Am 20. August wurde das Geburtsfest Seiner Königlichen Hoheit des Kurfürsten durch einen öffentlichen feierlichen Schulact in gewohnter Weise begangen. Reallehrer Dr. Römer redete bei dieser Feier an das freudige Ereigniss des Tages anknüpfend über die Entwicke- lung und Einrichtung des ehemaligen Collegii Carolini mit besonderer Rücksicht darauf, wie das spätere Real- und Gewerbschulwesen in demselben vertreten war.
Am 27. September wurde in Gegenwart der Lehrer unserer Schule, sowie von Mit- gliedern der Schul- und städtischen Behörden und von Kennern und Freunden des Turn- wesens eine öffentliche Prüfung der Realschüler im Turnen durch den Turnlehrer Boppen- Hausen abgehalten, welche ein erfreuliches Zeugniss von dem Interesse der Schüler für diesen Unterrichtsgegenstand und ihren Fortschritten in demselben ablegte.
Durch Beschluss Kurfürstlicher Regierung vom 1. October wurde ein im Namen des Lehrercollegiums der Realschule gestellter Antrag des Rectors auf Erweiterung des natur- geschichtlichen Unterrichts genehmigt. Der Antrag bezweckte, durch diesen Unterrichts- gegenstand und eine zum eigenen Schauen und Beobachten anleitende Behandlung desselben ein weiteres Gegengewicht gegen das von vielen Schülern allzu einseitig betriebene gedächt- nissmässige Lernen zu gewinnen und so die geistige Gesundheit der Schüler noch mehr gegen die von übermässiger Gedächtnissbeschäftigung drohenden Gefahren zu schützen und die Schüler zugleich mit einer bisher oft vermissten Genauigkeit und Folgerichtigkeit in der Ausdrucksweise vertrauter zu machen. Der Unterricht in der Naturgeschichte ist in Folge dieses Beschlusses von dem Beginne des Wintersemesters an in der vierten und fünften Klasse unserer Schule mit je zwei wöchentlichen Stunden ertheilt worden, wogegen in der zuletzt genannten Klasse dem Französischen statt der früheren acht nur noch sechs Stunden wöchentlich gewidmet worden sind. Ri
Durch Beschluss Kurfürstlicher Regierung vom 27. November wurde Dr. Heinrich Möhl, bis dahin als beauftragter Reallehrer in Hofgeismar beschäftigt, mit Versehung einer Lehrerstelle an unserer Schule beauftragt. Da die Zeit zwischen dem Eintreffen dieser Nach- richt bei ihm und dem Beginne der Weihnachtsferien zur Bewirkung seines Umzuges von
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