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Chemie zu verwendenden Stunden und für die kaufmännische Abtheilung wöchentlich zwei Stunden Englisch wegfallen, und
3) im Wintersemester künftig statt der bisherigen drei Stunden nur zwei Stunden wöchentlich für den Religionsunterricht der ersten Klasse eingestellt werden sollen.
Unter Gutheissung Karfürstlicher Stadtschulcommission trat die Verminderung der englischen Stunden um wöchentlich zwei und der Wegfall des Unterrichts in der Chemie schon in dem gegen- wärtigen Wintersemester ins Leben. Ausnahmsweise hatten dagegen die Schüler der technischen Abtheilung wöchentlich zwei weitere Stunden im Französischen und die der kaufmännischen Abtheilung wöchentlich eine weitere Stunde im kaufmännischen Rechnen.
Auf den Antrag des Lehrercollegiums genehmigte Kurfürstliche Regierung durch Beschluss vom 3. Januar eine Abänderung des Stundenplans der zweiten Klasse, dass künftig hier dem Unterricht im Französischen wöchentlich eine Stuade entzogen und dafür eine solche dem Unterricht im Deutschen zugefügt werden dürfe.
Ein Beschluss Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 16. September beauftragte bis auf Weiteres den Reallehrer Dr. Hölting gegen den Bezug einer Vergütung von jährlich 200 Thalern mit Ertheilung von Unterricht an der höheren Gewerbschule bis zu sechs Stunden wöchentlich, namentlich im kaufmännischen Rechnen und in der Buchhaltung.
Zu Michaelis 1865 wurden abweichend von der früheren Praxis Schüler ohne alle Vorkennt- nisse in die unterste Klasse unserer Schule nicht aufgenommen. Die Erfahrung hatte hinreichend bewiesen, dass das bisherige Verfahren nur mit Nachtheil für die übrigen Schäüler der Klasse zur Ausführung zu bringen war. Uad auch für die zu Michaelis aufgenommenen Aufänger ergab sich der Uebelstand, dass sie zwar nach einem halben Jahre meist zu weit gefördert waren, als dass ein Zurückbehalten auf ein volles Jahr passend erschien, und doch auch nicht die volle Reife fär die zunächst höhere Klasse besassen, und somit durch eine Versetzung derselben der normale Standpunkt qieser verschoben wurde. Unsere Absicht zu Michaelis Schüler ohne Vorkenntnisse nicht mehr aufzunehmen war zwar bereits im Februar 1865 und dann wieder im August öffentlich bekônnt gemacht worden; demungeachtet versuchten viele Eltern die Anmeldung solcher Kinder. Die Verweigerung der Aufnahme derselben erklärt übrigens den Umstand, dass sich am Schlusse des gegenwartigen Schuljahres die Gesammtzahl der Schüler etwas niedriger stellt als am Schlusse des zunächst vorangegangenen.
Am 27. November erliess Kurfürstliche Stadtschulcommission nachstehenden Beschluss:
„Nr. 572. Die Einrichtung von Parallelklassen an den städtischen Schulen betreffend.
„Beschluss. Um künftig solche Weiterungen zu vermeiden, als schon wiederholt anlässlich „der Errichtung von Parallelklassen bei den städtischen Schulen eingetreten sind, wird den Herrn „Vorständen der Real-, der Bürger-, der Töchter- und der städtischen Freischule Folgendes er- „öffnet, beziehungsweise aufgegeben.
„In dem Falle, dass künftig bei einer der städtischen Schulen die Errichtung einer Parallel-


