Aufsatz 
Louis Bourdaloue, Prediger am Hofe Ludwigs XIV
Entstehung
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Fantl Arthur aus Wolin.

Gutwillig Gustav aus Weseritz. *Hes Josef aus Nepomuk. Korff-Schmising-Kerssenbrock Graf Rembert

aus Lichtenstein.

Kornfeld Eugen aus Pilsen.

Perk Josef aus Max Karl-Schacht bei Pilsen. Rosenfeld Otto aus Chanowitz.

Seligmann Walter aus Pilsen.

Starck Karl aus Pilsen.

11.

VII. Klasse.

Breuer Sergius aus Sebastopol. Drechsler Paul aus Pilsen.

Flor Georg aus Wurken. Hammer Friedrich aus Rokitzan. Hofmann Ludwig aus Eulau. *Kalser Friedrich aus Pilsen. *Kießlinger Albrecht aus Dobrzan. Klein Alfred aus Pilsen.

Köhler Andreas aus Fasana. »Kohner Julius aus Schossenreuth. Novy Franz aus Eger.

Pavliéek Karl aus Pilsen.

Popper Kamillo aus Wien.

Präger Anton aus Luditz. *Recht Bruno aus Pilsen.

*Reisenauer Franz aus Staditz. Sonnenschein Gustav aus Mattau. *Stuiber Paul aus Nepomuk.

Sistek Dragomir aus Kostolatz(Serbien).

19.

VIII. Klasse.

Breitfelder Franz aus Tschebon.

Burkert Alois aus Falkenau.

Endler Josef aus Pilsen.

Gartner Edler von Romansbrück Egon aus Brünn.

*Kohn Erwin aus Smichow. Köhler Karl aus Horazdiowitz. Lauda Anton aus Theusing. Müller Theodor aus Theusing.

*Sabath Samuel aus Blatna.

*Slawik Karl aus Falkenau. Spinner Josef aus Pilsen.

* Strauß Alfred aus Pilsen.

Uhl Georg aus Scherlowitz. Weishut Walter aus Pilsen.

14.

Al. Kundmachung für das Schulſahr 1905/6.

Aufnahme in die I. Klasse.

Die Schüler, welche in die I. Klasse aufgenommen werden wollen, haben sich in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter am 15. oder 17. Juli oder am 16. oder 18. September von 9 12 Uhr vormittags in der Direktionskanzlei der Anstalt zu melden. Hiebei ist mittels des Taufscheines oder Geburtszeugnisses der Nachweis zu liefern, daß der Schüler, welcher die Aufnahme anstrebt, 10 Jahre alt ist oder wenigstens bis Ende 190 1 9 das 10. Lebensjahr vollenden wird. Die vormittags Angemeldeten werden nachmittags geprüft.

Die von einer öffentlichen Volksschule kommenden Aufnahmswerber haben sich mit dem vorgeschriebenen Frequentationszeugnisse auszuweisen, die von Bürgerschulen kommenden Schüler mit dem letzten Semestral- zeugnisse..

Bei der Aufnahmsprüfung werden folgende Anforderungen gestellt:

a) In der Religion jene Kenntnisse, welche die Volksschule in den vier ersten Jahrgängen gewährt.