Aufsatz 
Zum Gedächtnis Schillers. Schulrede
Entstehung
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3) Die Bewilligung erfolgt jedesmal von Oſtern zu Oſtern mit der Maßgabe, daß bei Verleihung einer Freiſtelle im Laufe eines Schuljahres die Bewilligung nur bis zum Schluß desſelben läuft.

4) Die Bewerbungen um Schuldgeldfreiſtellen ſind bis zum 1. Februar jeden Jahres beim Magiſtrate ſchriftlich einzureichen.

5) Die Entziehung einer Schulgeldfreiſtelle kann auch vor Ablauf der Bewilligungsdauer erfolgen, wenn die Vorausſetzungen, welche bei der Bewilligung der Freiſtelle maßgebend waren, nicht mehr zutreffend ſind.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 19. April 1905, um 8 Uhr.

Die Aufnahme bezw. Prüfung der zu Oſtern angemeldeten Schül er findet Mittwoch, den 18. April, morgens 9 Uhr im Schulgebäude ſtatt.

Das Schulgeld iſt innerhalb der dritten Schulwoche jedes Vierteljahres zu bezahlen.

Für die Aufnahme in die unterſte Vorklaſſe gelten bei den höheren ſtädtiſchen Knaben⸗ ſchulen folgende Beſtimmungen:

1) Als Termin des erreichten Lebensalters(6 Jahre) für die Aufnahme iſt der 1. April anzuſehen;

2) für die bei der Einreichung der Meldung erfolgende vorläufige Zuſage der Aufnahme ſowie für dieſe ſelbſt gilt der Zeitpunkt der Anmeldung, jedoch iſt den Kindern von hier wohnhaften Perſonen vor denjenigen auswärtiger Eltern ſtets der Vorzug zu geben;

3) Termin der Aufnahme iſt der erſte Werktag im Februar.

Die Lage der Ferien im Schuljahre 1906/1907 iſt folgende: Oſterferien: Schluß des Unterrichts: Sonnabend, den 31. März; Wiederbeginn: Donnerstag, den 19. April. Pfingſtferien: Schluß des Unterrichts: Donnerstag, den 31. Mai; Wiederbeginn: Donnerstag, den 7. Juni. Sommerferien: Schluß des Unterrichts: Sonnabend, den 30. Juni; Wiederbeginn: Mittwoch, den 1. Auguſt. Michaelisferien: Schluß des Unterrichts: Sonnabend, den 29. September; Wiederbeginn: Dienstag, den

16. Oktober.

Werihigettaſee Schluß des Unterrichts: Freitag, den 21. Dezember; Wiederbeginn: Donnerstag, den . Januar 1907.

Die geehrten Eltern oder deren Stellvertreter bittet der Unterzeichnete, ihm von Erkrankungen an anſteckenden Krankheiten(insbeſondere auch Augenkrankheiten), ſei es bei ihren Kindern oder in ihrem Hausſtande, ſo raſch als möglich unter Beifügung ärztlicher Beſcheinigung über die Art der Krankheit Anzeige zu machen. Auch erinnert er die Eltern an die Verordnung des Königl. Polizei⸗Präſidiums, nach der Kinder, die entweder ſelbſt an Diphtherie, Scharlach, aſiatiſcher Cholera, Pocken, Ruhr, Lepra, Typhus erkrankt oder wegen gleicher Erkrankung in der Familie am Schulbeſuche gehindert waren, nicht eher wieder zum Schulbeſuche zugelaſſen werden ſollen, als bis ſie durch Beſcheinigung nachgewieſen haben, daß die Desinfektion der Wohnung durch die ſtädtiſche Desinfektionsanſtalt erfolgt iſt. Ferner macht der Unterzeichnete darauf aufmerkſam, daß es ſich mit Rückſicht auf die für die einzelnen Klaſſen abgegrenzten Lehraufgaben empfiehlt, die Schüler während des Beſuches einer der beiden Tertien konfirmieren zu laſſen.

Es wird erwartet, daß die Schüler die für die einzelnen Klaſſen vorgeſchriebenen Lehrbücher und Schriftſteller für ſpäteren Gebrauch aufbewahren.

Urlaub vor den Sommerferien wird nur auf Grund eines ausreichenden ärztlichen Zeugniſſes erteilt.

Profeſſor Dr. Jung, Direktor.