Aufsatz 
Die Schweden in Frankfurt am Main : 1. Bis zu Gustav Adolfs Ankunft in der Stadt, 17. Nov. 1631
Entstehung
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worden war, vor und besagt: die Stadt sei zwar bisher mit Garnisonen, auch mit Zumutungen schrift- licher Assecuration verschont worden, sei eine Handels- und königl. Wahlstadtin der auff allen Fall so in Gottes Hand stehet, nach ausweisung des hl. Reichs fundamental gesetzen kein frembd Volck sein solle, da aber königl. schwed. Kriegsvolk in die Nàâhe gekommen(und leichtlich noch näher darin kommen mochte) ¹) und da man hoffe, der König werde alle Freiheiten und Rechte der Stadt gerne bestehen lassen, wie er ja auch vertröstet habe, so erkläre man,damit sich Königl. May. darbey desto mehr zu beharren bewogen finden lasse, nochmals crefftiglich dahin, dals wir solche verhoffende gnad nicht allein auf begebende Verantwortung und gelegenheit mit underthänigsten möglichsten Diensten zu verdienen uns befleiſsen, sondern auch, daſs man die Stadt in allem so in acht nehmen werde, daſs kein fremdes Volk hereinkomme, welches die Stadt nicht selbst zurassistenz herbeigerufen habe, damit kgl. May. zu Schweden und deren Angehörigenkein offension und gefahr und ungelegenheit zugezogen werden solle, worauf sich Kgl. May. gnedigst und sicherlich wol zu verlassen. Dabei wolle man so fest bleiben, daſs der König an diesem Versprechen nicht zu zweifeln habe. Aufserdem versichert das Schreiben, daſs man sich so halten werde, dals manbey der Kays. May. und dem h. Reich in hergebrachtem esse bleiben werde.

Man sieht, der Schein ist ein Muster feiner Diplomatie; mit diesem Schreiben hätte man getrost auch dem Kaiser unter die Augen treten können, es war nach keiner Seite was vergeben, aber in der That auch nicht mehr versprochen, als man halten konnte und wollte.

Diesen Schein nun lieſs man zunàchst vorsichtig, wie man war, durch den frankfurter Advocaten Heuchlin im Concept dem Obristen überbringen, später aber auch in Abschrift 2). Dalfs Haubolt damit nicht zufrieden sein konnte, hätte man voraus wissen können, und so ergeht denn auch gleich am Sten November ein ziemlich scharfes Schreiben an den Rat ³), worin es heiſst, er habe zwar die Instruc- tion, die zugleich die verlangte Sicherheit auch schriftlich gewähren solle, zuerst als Copie, dann auch im Original erhalten, ersehe aber daraus zu seinem Bedauern, daſs die Herrnin solcher ihrer erklährung und Versicherung zimblich blödt und der eygentliche Natürliche Verstandt Ihrer gemüthsmeynung oder vielmehr des rechten Zwecks gar dunkel, sie sähen mehr aufsincerationes als auf einecathegorische resolution, hätten dieselbeschädtliche gewonheit, wie er sie bei vielen im Reich angetroffen so, in dieser Fassung, könne er jedoch dem König das Schreiben nicht vortragen, zumal sich der König fest vorgenommen, keinensincerationibus noch Neutraliteten mehr zu vertrauen, sondern jederzeitdes gradten alfs des sichersten Weges zu gehen. Wenn er schon für seine Person Bedenken tragen müsse, solchen Versicherungen, wie sie der Rat da gebe, zu trauen, wieviel mehr der König, dem man nicht zumuten könne,ohne sicheren, festen grundt und versiegelten schriftlichen ungefärbten Versicherungs- Schein Ihren Zug zu hazardiren. Da sie doch alle wohl wüssten, wieviel dem ganzenEvangelischen Wesen daran liege, so wundere er sich demnach nicht wenig, warum die Herrn ihren überschickten Schein alsonachdrücklich und uf vielerley verstandt und aufslegung gegründete Wort abfassen und also denselbigen nicht recht teutlich sondern den vertrauwlichen Abredtungen fast mehr zuwiedter als gemäls abfassen lassen, woferre Ich mich anderst als der schreyberey Kunst unerfahren nicht darin Irre und die Wortt Ihrer Intention etwan noch nicht verstehe, alfsdann mich gehrne darin besser informiren lassen will. Er verlange nun, daſs der Rat umgehend, und zwar noch morgen oder übermorgen,einen andtern kurzen, jedoch clahren und ungefärbten cathegorischen Sicherungsschein übersende, der so abgefaſst sei, dals man ihn dem König vorlegen könne. Ein solcher Schein werde zuIhrer und der Ihrigen ewigem nachrumb ausschlagen. Er verlange, dafs in dem Schein klar und deutlich stehe, daſs dem König und

¹) ausgestrichen. ²) I, 11 als Instruction. ³) I, 10, überbracht durch den Advocaten Heuchlin.